Berlin, 18.06.2026. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks begrüßt, dass zentrale Forderungen der Branche im Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums aufgegriffen werden. Mit ihm wird vom BMAS der Reformbedarf grundsätzlich anerkannt, der sich aus veränderten betrieblichen Strukturen, größeren Produktionsmengen und längeren Lieferwegen sowie dem Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher an frischen Backwaren an Sonn- und Feiertagen ergibt. Die geplante Ausweitung über die bisherige Drei-Stunden-Regelung hinaus ist aus Sicht des Verbands daher ein Schritt in die richtige Richtung, um endlich den Wettbewerbsnachteil gegenüber Backshops und Tankstellen aufzuheben.
Kritisch bewertet der Zentralverband jedoch die konkrete Ausgestaltung des Entwurfs. Der Referentenentwurf sieht vor, dass Beschäftigte an Sonn- und Feiertagen künftig bis zu fünf Stunden für die Herstellung von Backwaren sowie bis zu drei Stunden für das Austragen und Ausfahren eingesetzt werden können. Zudem wird weiterhin verlangt, dass nur Backwaren hergestellt werden dürfen, die am gleichen Tag verkauft werden. Dies ignoriert, dass insbesondere die Herstellung von Sauerteigbroten einen mehrtägigen Prozess voraussetzt.
Aus Sicht des Bäckerhandwerks schafft der vorliegende Entwurf keine echte Flexibilität, sondern eine neue komplizierte Sonderregelung, die nicht ausreicht und hinter dem, was notwendig ist, zurückbleibt. „Der Referentenentwurf bleibt hinter unseren Erwartungen zurück. Es ist nicht nachvollziehbar, warum das Bäckerhandwerk trotz seiner Aufnahme in den Ausnahmekatalog des § 10 Absatz 1 Arbeitszeitgesetz nicht wie andere dort genannte Branchen arbeiten darf“, so Roland Ermer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks.
Nachbesserung dringend erforderlich
Nach Auffassung des Zentralverbands wird damit auch die Koalitionsvereinbarung nicht vollständig umgesetzt. Vereinbart und von der Politik zugesagt war eine Erweiterung des Ausnahmekatalogs des § 10 ArbZG. Der vorliegende Entwurf nimmt das Bäckerhandwerk zwar in den Ausnahmekatalog auf, unterstellt es dort aber gleich wieder Einschränkungen, die für andere dort genannte Branchen nicht gelten. Der Entwurf belässt das Bäckerhandwerk damit weiter in einer zu engen Sonderregelung, statt es endlich, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, uneingeschränkt dem Ausnahmekatalog zu unterstellen.
„Wer das Bäckerhandwerk in den Ausnahmekatalog aufnimmt, darf es nicht gleichzeitig mit einer Sonderkonstruktion wieder ausbremsen. Unsere Betriebe brauchen Rechtssicherheit, faire Wettbewerbsbedingungen und eine Regelung, die sich an der betrieblichen Realität orientiert. Die neue Sonderrolle führt sogar zu mehr Bürokratie“, betont Roland Ermer.
Der Zentralverband wird sich daher im weiteren Gesetzgebungsverfahren für Nachbesserungen einsetzen. Der Referentenentwurf ist ein wichtiger Schritt und ein politischer Erfolg für das Bäckerhandwerk. Er bleibt jedoch hinter den Erwartungen der Branche zurück und löst die praktischen Probleme vieler Betriebe nur unzureichend.