Kündigung per Mail oder WhatsApp ankündigen?
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss weiterhin schriftlich erfolgen, also als Brief mit Tinte auf Papier. Und sie muss dem Mitarbeiter auch tatsächlich zugehen. Der Jurist spricht hier von einer empfangsbedürftigen Willenserklärung. Weiß der Mitarbeiter, dass ihm gekündigt werden soll, erhält er das Kündigungsschreiben aber tatsächlich nicht, ist die Kündigung unwirksam.
Und der Mitarbeiter kann den Zugang der Kündigung leider auch aktiv verhindern. Weiß der Mitarbeiter, dass die Kündigung per Post oder per Bote auf dem Weg zu ihm ist, kann er z. B. den Briefkasten abmontieren oder den Briefschlitz blockieren, dem Boten die Tür nicht öffnen oder ein Übergabeeinschreiben nicht bei der Post abholen.
Dann scheitert die Kündigung und das Arbeitsverhältnis besteht ungewollt fort. Im schlimmsten Fall werden so wichtige Fristen versäumt.
Wie kündigt man richtig?
- Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss immer schriftlich erfolgen, also in der Regel in Form eines klassischen Briefes.
- Die Kündigung muss dem Mitarbeiter tatsächlich zugehen. Er muss sie tatsächlich in den Händen halten. Das heißt nicht, dass er sie auch gelesen haben muss. Wenn dem Arbeitnehmer in einem Kündigungsgespräch die Kündigung als verschlossener Brief übergeben wird und er diesen in die Hand nimmt, ist der Zugang erfolgt. Wirft er den Brief dann weg oder zerreißt er ihn, hat das keine Relevanz.
- Die Kündigung sollte immer in Anwesenheit von Zeugen übergeben werden (die auch wissen und bestätigen können, dass sich in dem Umschlag eine Kündigung befunden hat), z. B. durch einen Boten oder in einem Gespräch.
- Alternativ kann die Kündigung durch einen Boten (am besten begleitet durch einen Zeugen) in den Briefkasten des Mitarbeiters geworfen werden.
- Oder man verschickt die Kündigung als Einwurfeinschreiben. Hierbei wirft der Postbote das Schreiben in den Briefkasten. Bei einem Übergabeeinschreiben muss die Post das Schreiben tatsächlich übergeben. Ist der Mitarbeiter nicht zu Hause, erhält er eine Nachricht, dass er bei der Post ein Einschreiben abholen soll. Ahnt er etwas, holt er das Einschreiben nicht ab und verhindert so den Zugang der Kündigung. Das Übergabeeinschreiben ist also nicht nur teurer, es ist auch gefährlicher.
- Vor allem aber sollte man die Kündigung nicht ankündigen, auch wenn man als Arbeitgeber nett sein will.
Stand: 7. August 2025