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Resolution zur Arbeitszeitreform erhöht Druck

Die Mitgliederversammlung des Zentralverbandes am 11. Oktober in Ingolstadt hat einstimmig eine Resolution verabschiedet. Die klare Forderung: Die Bundesregierung muss ihr Versprechen einlösen und den Bäckereien mehr Möglichkeiten geben, an Sonn- und Feiertagen zu backen und Backwaren auszuliefern.

Drei Stunden, mehr Zeit erlaubt das Arbeitszeitgesetz Beschäftigten in Bäckereien und Konditoreien an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht, um Backwaren für den Verkauf am selben Tag herzustellen und auszuliefern. Wer selbst eine Backstube führt, weiß, wie eng das ist. Hinzu kommt, dass viele dieser Arbeiten bereits am Vortag erledigt werden müssen, damit die Backwaren am nächsten Morgen in der Theke liegen. Gerade diese Vorbereitungen für den Folgetag sind rechtlich bislang nicht eindeutig abgesichert. Der Zentralverband fordert deshalb, dass Bäckereien ihre Beschäftigten an Sonn- und Feiertagen rechtssicher bis zu acht Stunden für die Herstellung und Auslieferung von Backwaren einsetzen können, auch für den Verkauf am Folgetag. Dafür soll das Bäckerhandwerk ohne zusätzliche Einschränkungen in den Ausnahmekatalog des Arbeitszeitgesetzes aufgenommen werden. Die Betriebe sollen ihre Produktion so planen können, wie es ihr Handwerk erfordert. Auch Beschäftigte könnten davon profitieren, etwa durch zusätzliche Sonn- und Feiertagszuschläge. 

Eigentlich hat die Bundesregierung diese Änderung bereits im Koalitionsvertrag versprochen. Zum 1. Januar 2027 soll die Neuregelung kommen. Doch bislang fehlt ein Gesetzentwurf, der das Versprechen vollständig umsetzt. Mit ihrer Resolution machen die Delegierten des Bäckerhandwerks deshalb deutlich, dass die Zeit der Ankündigungen vorbei ist. Der Zentralverband fordert den neuen Bundesarbeitsminister Alexander Schweitzer auf, jetzt zu handeln und keine neuen Einschränkungen einzuführen, die den Betrieben am Ende kaum weiterhelfen. Jetzt sind auch die Betriebe und Innungen gefragt. 

Die Resolution kann gerne genutzt werden, um die Bundestagsabgeordneten im eigenen Wahlkreis anzuschreiben und auf die Probleme in den Backstuben aufmerksam zu machen. Wer aus dem eigenen Betrieb schildert, warum drei Stunden nicht ausreichen und welche Schwierigkeiten bei der Vorbereitung für den nächsten Verkaufstag entstehen, kann unserer gemeinsamen Forderung zusätzlich Nachdruck verleihen. Die Resolution kann dem Schreiben beigefügt werden.  

Stand: 14. Oktober 2026