Suchbegriff eingeben

  • Home
  • Aktuelles
  • Blog Beitrag
  • <<Reformpaket>>: wichtige Signale für das Bäckerhandwerk

Reformpaket: wichtige Signale für das Bäckerhandwerk

Mehr Flexibilität bei der Sonn- und Feiertagsarbeit, weniger Bürokratie und Erleichterungen im Datenschutz - die Ergebnisse des Koalitionsausschusses greifen zentrale Forderungen des Bäckerhandwerks auf. Gleichzeitig sieht der Zentralverband bei den geplanten Änderungen für Minijobs und der Umsetzung des Arbeitszeitrechts noch Nachbesserungsbedarf.

Der Koalitionsausschuss hat mit seinem Maßnahmenpaket wichtige Weichen für den Wirtschaftsstandort Deutschland gestellt und dabei zahlreiche Anliegen des Mittelstands und des Handwerks aufgegriffen. Aus Sicht des Deutschen Bäckerhandwerks kommt es nun darauf an, dass die angekündigten Vorhaben zügig und vor allem praxistauglich umgesetzt werden.  

Besonders positiv bewertet der Zentralverband die Ankündigung, die im Koalitionsvertrag vereinbarten längeren Sonn- und Feiertagsarbeitszeiten für Bäckereien und Konditoreien zum 1. Januar 2027 umzusetzen. Für den Zentralverband ist dabei entscheidend, dass die Vereinbarung nicht auf längere Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen reduziert wird. Der Koalitionsvertrag sieht eine Ausweitung der zulässigen Sonn- und Feiertagsarbeit insgesamt vor. Damit Betriebe auch künftig frische Backwaren an Sonn- und Feiertagen herstellen können, muss das Bäckerhandwerk in den Ausnahmekatalog des § 10 Arbeitszeitgesetz aufgenommen werden. Der bislang bekannte Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der lediglich eine Ausweitung der zulässigen Arbeitszeit um wenige Stunden vorsieht, geht zwar in die richtige Richtung, bleibt aber hinter der Vereinbarung des Koalitionsvertrags zurück.  

Ein weiteres positives Signal ist das angekündigte Bürokratieentlastungspaket. Die Abschaffung zahlreicher Berichts- und Dokumentationspflichten sowie die Einführung einer „Berichtspflichten-Bremse“ könnten die Betriebe zukünftig entlasten.  

Auch die geplanten Erleichterungen im Datenschutzrecht für kleine und mittlere Unternehmen sowie die Reduzierung betrieblicher Beauftragtenpflichten sind Schritte in die richtige Richtung und können den Verwaltungsaufwand in den Betrieben verringern.  

Kritisch bewertet der Zentralverband dagegen die geplanten Änderungen bei den Minijobs. Die vorgesehene Anhebung des Pauschalsteuersatzes von zwei auf fünf Prozent würde die Betriebe zusätzlich belasten. Zudem besteht die Sorge, dass das bewährte Minijob-Modell an Attraktivität verliert. Gerade Bäckereien mit Verkaufsstellen und Cafébereichen sind auf flexible Beschäftigungsmodelle angewiesen, um Personalspitzen im Verkauf und Service zuverlässig abdecken zu können. Die Auswirkungen der Reform müssen daher sorgfältig geprüft und praxisgerechte Lösungen sichergestellt werden.  

Bei der angekündigten Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission ist eine sorgfältige Ausgestaltung erforderlich. Eine langfristig tragfähige Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung ist notwendig.  

Mit den Beschlüssen des Koalitionsausschusses wurden wichtige politische Signale für den Mittelstand gesetzt. Viele langjährige Forderungen des Bäckerhandwerks finden sich in den Vereinbarungen wieder. Nun gilt es, die angekündigten Entlastungen konsequent umzusetzen und dort nachzubessern, wo neue Belastungen für die Betriebe entstehen oder Koalitionszusagen nicht vollständig umgesetzt werden.

Stand: 8. Juli 2026