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PPWR: Aktuelle Empfehlungen des Zentralverbandes

Im August hatte der Zentralverband zu einem Webinar zur EU-Verpackungsverordnung eingeladen. Wir geben Ihnen einen Überblick über den aktuellen Sachstand, die Arbeit der Verbände und erläutern, was Sie jetzt tun sollten.

Webinar mit LEKKER Partners

Am 12. August 2026 hatte der Zentralverband zusammen mit der auf das Lebensmittelrecht ausgerichteten Anwaltskanzlei LEKKER Partners zu einem Webinar zur PPWR eingeladen. Die Anwältinnen Bärbel Hintermeier und Franca Werhahn standen den teilnehmenden Innungsbäckern für die wichtigsten Standard-, aber auch besonderen Einzelfragen zur Verfügung. 

Wenige Tage vor dem Webinar und damit auch wenige Tage vor dem Inkrafttreten der PPWR und dem deutschen Verpackungsrechtsdurchführungsgesetz (VerpackDG) hatte die EU-Kommission ihre FAQs (häufig gestellte Fragen) neu herausgegeben und dabei mehrere ganz neue Fragen und Antworten veröffentlicht. Auch auf diese konnten die Anwältinnen eingehen. Gestellt wurden insbesondere Fragen hinsichtlich der Rollen der Betriebe und welche Pflichten sich daraus für sie ergeben. 

Dabei wurde deutlich, dass viele Betriebe schon recht gut auf die PPWR vorbereitet sind, aber Schwierigkeiten mit Detailfragen haben – andere dagegen sich noch wenig mit dieser neuen Bürokratie befassen konnten. Alle waren sich einig, dass sowohl die EU als auch der deutsche Gesetzgeber weit über das Ziel hinausgeschossen sind. Das Webinar hatte allerdings nicht das Ziel, eine politische Diskussion zu führen, sondern unseren Mitgliedsbetrieben eine Hilfestellung zu geben, um die neuen Herausforderungen möglichst gut zu bewältigen. 

Was während des Webinars noch nicht bekannt war: Zur selben Zeit gab die Zentrale Stelle Verpackungsregister eine Stellungnahme heraus, mit der sie auf die neuen FAQs der Kommission reagierte und vor allem die Aussagen, die zu Gunsten kleiner und mittelständischer Betriebe Vereinfachungen ermöglichten, uminterpretierte und inhaltlich verschärfte.

Streit um die PPWR geht weiter – Zentralverband kämpft

Der Streit um die richtige Auslegung der PPWR geht also weiter. Behörden interpretieren die Verordnung unterschiedlich, Juristen vertreten - je nachdem, in wessen Interesse sie sprechen - verschiedene Auffassungen und Verbände versuchen ihren Mitgliedern so schnell wie möglich, verbindliche Informationen zu geben. Für Betriebe, die diese Vorschriften anwenden sollen, ist diese Lage unzumutbar. Deshalb hat sich der Zentralverband in mehreren Schreiben unter anderem an die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und den Bundesumweltminister Carsten Schneider gewandt. Darin fordern wir eine kurzfristige Aussetzung und eine grundlegende Überarbeitung der PPWR. Sollte dies nicht durchsetzbar sein, müssen zumindest wesentliche Verpflichtungen um mindestens zwei Jahre verschoben werden. Diese Zeit muss genutzt werden, um unklare Rechtsbegriffe zu konkretisieren und die Vorgaben unter Beteiligung der betroffenen Wirtschaftsverbände praxistauglich auszugestalten.

Erste Ergebnisse sind bereits erkennbar: So hat sich die Vorsitzende der Mittelstandsorganisation der CDU (MIT), Parlamentarische Staatssekretärin im Digitalministerium und ehemalige Brotbotschafterin Gitta Connemann öffentlich für eine sofortige Aussetzung und Korrektur der PPWR und der Regelungen ausgesprochen. Auch andere Abgeordnete haben sich öffentlich für ein Einlenken stark gemacht. 

Und auch die EU-Kommission hat ganz offensichtlich erkannt, dass die Regelungen gerade für kleine und mittelständische Betriebe, also für die überwiegende Zahl der Unternehmen in der EU, nicht oder kaum umsetzbar sind. Außerdem scheint die Erkenntnis zu reifen, dass zum Beispiel die Vorschriften über die Benennung eines Beauftragten bei der (möglichen) Lieferung in einen anderen EU-Staat dem Binnenmarkt schadet und ihn im schlimmsten Fall in einigen Bereichen zum Erliegen bringen kann. Die Kommission hat deshalb den Mitgliedstaaten ausdrücklich empfohlen, Unternehmen bei noch nicht erfüllten Vorgaben zunächst zu verwarnen und nicht unmittelbar zu sanktionieren. Das ist noch keine Aussetzung der Regelungen. Aber es zeigt sich, dass die Kommission nur noch einen Schritt davon entfernt ist, die Aussetzung der PPWR und eine grundsätzliche Änderung der Regelung vorzuschlagen. 

Außerdem hat die EU-Kommission zu einer öffentlichen Konsultation über die PPWR aufgerufen. Die EU-Kommission sammelt im Zuge dieses Aufrufs konkrete Praxiserfahrungen und Rückmeldungen. Das Ziel der Konsultation ist es, die Belastungen der Betriebe zu evaluieren und mögliche Erleichterungen für kommende Durchführungsrechtsakte auszuloten. Sie können Ihre Stellungnahme noch bis zum 10. September direkt über das offizielle Feedback-Portal der EU-Kommission abgeben.

Was Betriebe jetzt tun sollten

Die PPWR wird sicherlich nicht innerhalb weniger Wochen oder gar Tage einkassiert werden. Dazu dauern die Prozesse in Brüssel einfach viel zu lange.

Der Zentralverband bleibt daher zunächst bei der Empfehlung, die Präsident Roland Ermer am Ende des Webinars gegeben hat:

  1. Melden Sie sich, soweit noch nicht geschehen, beim Verpackungsregister Lucid an sowie bei einem Entsorger.
  2. Nehmen Sie Kontakt mit Ihren Lieferanten auf und bitten Sie diese um Bestätigung, dass die gelieferten Verpackungen rechtskonform sind.
  3. Verpackungen, die Sie noch im Bestand haben oder jetzt noch geliefert bekommen und die vor Inkrafttreten der PPWR hergestellt wurden, können Sie noch aufbrauchen. In den kommenden Monaten ist kaum mit Kontrollen der Behörden zu rechnen, und es ist nicht davon auszugehen, dass Bußgelder verhängt werden.

Stand: 24. August 2026

Person packt Backwaren in eine Brötchentüte.