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Position zur EUDR: nachbessern, um Lieferketten zu entlasten

Der Start der EU-Entwaldungsverordnung wurde auf Ende 2026 verschoben. Mit einem aktualisierten Positionspapier hat der Zentralverband seine Forderungen nochmals klar formuliert und die notwendige Praxistauglichkeit des Gesetzes eingefordert.

Das Europäische Parlament hat im November letzten Jahres einem Kompromiss zugestimmt, der den Start der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) auf den 30. Dezember 2026 verschiebt. Künftig soll vor allem der Erstinverkehrbringer nachweisen müssen, dass betroffene Rohstoffe aus entwaldungsfreien Quellen stammen. Nachgelagerte Verarbeiter und Händler sollen diese Prüfung nicht erneut durchführen müssen. 

Gleichzeitig muss die EU-Kommission bis April 2026 prüfen, ob die Regeln weiter vereinfacht werden können und gegebenenfalls neue Gesetzesvorschläge vorlegen. Dafür wurden Anfang 2026 die Erfahrungen und Einschätzungen der betroffenen Branchen abgefragt. 

Im Rahmen dieses Überprüfungsprozesses (Review) hat der Zentralverband gemeinsam mit anderen Wirtschaftsverbänden Anfang 2026 ein aktualisiertes Positionspapier erarbeitet, um weitere Vereinfachungen für die Praxis zu erreichen. 

Das Ziel des Zentralverbandes bleibt, dass Lieferketten für kleine und mittlere Unternehmen spürbar entlastet und unnötige Bürokratie abgebaut werden muss. Aus Sicht des Bäckerhandwerks sollen etwaige Dokumentations- und Sorgfaltspflichten ausschließlich da liegen, wo Risiken tatsächlich gesteuert werden können: nämlich beim Importeur bzw. beim Erstinverkehrbringer der Ware. 

Warum das so wichtig ist, zeigen Beispiele aus dem Bäckeralltag sehr deutlich: Schon bei der Herstellung eines einfachen Schokoladenkuchens könnten umfangreiche Dokumentationspflichten für zahlreiche Zutaten und Lieferanten entstehen, inklusive Datenspeicherung über mehrere Jahre. Selbst im Thekenverkauf können zusätzliche Pflichten entstehen, wenn Produkte gewerblich genutzt werden. Das wäre im Betriebsalltag kaum umsetzbar und würde zu spürbar mehr Aufwand führen. 

Auch entlang der Lieferkette drohen Mehrkosten und zusätzlicher Aufwand, etwa bei Importeuren oder Einkaufsorganisationen. Am Ende könnte sich das auf Preise und die Verfügbarkeit von Rohstoffen auswirken. Gleichzeitig könnten neue Kontroll- und Meldeverfahren Behörden und Unternehmen zusätzlich stark belasten. 

Die Verordnung wurde bereits zweimal verschoben, weil sie in der Praxis schwer umsetzbar ist. Auch nach den Änderungen Ende 2025 bleibt sie aus Sicht des Zentralverbandes zu komplex und in Teilen unverhältnismäßig. Der Zentralverband sieht außerdem die Gefahr, dass zusätzliche Bürokratie Unternehmen und Behörden gerade in der aktuellen Lage eher schwächt als stärkt. 

Wir werden uns deshalb weiter auf europäischer und nationaler Ebene für eine praxistaugliche Lösung für alle Betriebe einsetzen.

Stand: 17. Februar 2026