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Neuer Name, gleiche Pflicht: Zentralverband kritisiert digitale Bonpflicht

Berlin, 23.09.2026 – Die versprochene Abschaffung der Bonpflicht bleibt aus. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks kritisiert den heutigen Kabinettsbeschluss zum Zweiten Kassengesetz. Aus dem versprochenen Ende der Bonpflicht wird ab 2028 lediglich ein Wechsel vom Papierbon zum digitalen Pflichtbeleg. Für die Bäckereien bedeutet das: Die Pflicht bleibt – nur der Bon wandert vom Papier ins Digitale. 

„Auch ein digitaler Pflichtbon bleibt ein Pflichtbon. Beim Brötchenkauf muss weiterhin ein Beleg bereitgestellt werden, selbst wenn ihn niemand haben möchte. Das ist keine Abschaffung, sondern dieselbe Bürokratie unter anderem Namen“, kritisiert ZV-Präsident Roland Ermer den Kabinettsbeschluss. Die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag ausdrücklich festgehalten: „Wir schaffen die Bonpflicht ab“. Ein Beleg sollte nur dann erstellt und bereitgestellt werden müssen, wenn der Kunde ihn ausdrücklich wünscht – digital oder auf Papier, nach Wahl des Betriebs. „Der nun vorgelegte Entwurf bricht mit dieser Zusage.“, so Ermer. 

Das Bäckerhandwerk unterstützt wirksame Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung und faire Wettbewerbsbedingungen. Die weit überwiegende Zahl der Handwerksbäckereien arbeitet bereits mit elektronischen Kassen und zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen. Eine zusätzliche digitale Belegbereitstellungspflicht schafft deshalb keinen erkennbaren Mehrwert, kann aber je nach Kassensystem erhebliche zusätzliche Kosten für Nachrüstung, Software, Lizenzen und Schulungen verursachen. Dies finanziell zu stemmen, ist für viele Betriebe schwer möglich.

„Die Bonpflicht ist nicht abgeschafft. Sie ist lediglich digitalisiert worden. Das ist ein Unterschied in der Technik, aber nicht in der Bürokratie. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Übergangsregelungen verschieben das Problem zudem lediglich nach hinten, lösen es aber nicht“, sagt ZV-Hauptgeschäftsführer Dr. Friedemann Berg. „Gerade für kleine und mittlere Betriebe zählt jeder zusätzliche Aufwand.“ Besonderen Handlungsbedarf sieht der Zentralverband bei mobilen Verkaufswagen, Wochenmarktständen und Verkäufen auf Volksfesten. Für diese Verkaufsformen sind praxistaugliche Ausnahmen erforderlich. „Es reicht nicht, die Ausnahmen erst nach Verabschiedung des Gesetzes konkretisieren zu wollen. Die Betriebe müssen vor dem Inkrafttreten wissen, was für sie gilt. Gesetz und Ausnahmen gehören zusammen“, so Berg.

Der Zentralverband unterstreicht erneut seine Position und fordert die Korrektur des Kabinettsbeschlusses: „Die Bundesregierung hat den Betrieben die Abschaffung der Bonpflicht versprochen. Jetzt muss dieses Versprechen auch an der Ladentheke eingelöst werden. Unsere Bäckereien brauchen weniger Pflichten und mehr Zeit für ihr Handwerk“, erklärt Ermer abschließend.

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Über den Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.

Der 1948 gegründete Zentralverband vertritt die deutschen Innungsbäcker auf lokaler und regionaler sowie Bundes- und EU-Ebene. Als Spitzenverband des backenden Gewerbes in Deutschland verfolgt er die Interessen von deutschlandweit über 9.600 Betrieben mit knapp 240.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von 16,27 Milliarden Euro in Bäckereien und Konditoreien. Der Zentralverband setzt sich auf allen politischen Ebenen gemeinsam mit den Landesinnungsverbänden und den Bäckerinnungen für die Interessen seiner Mitglieder ein und sichert bzw. verbessert so die unternehmerischen Rahmenbedingungen der deutschen Innungsbäcker. Auch die Förderung des Nachwuchses ist ein zentraler Punkt in der Verbandsarbeit. Mit Initiativen wie „Bäckman“ oder „Back dir deine Zukunft“ werden gezielt Kinder und Jugendliche auf den Beruf des Bäckers aufmerksam gemacht. Genuss- und backinteressierte Verbraucher können sich zudem über die sozialen Kanäle und die Internetseite der Innungsbäcker www.innungsbäcker.de rund um die Themen Brot, Backwaren und das Bäckerhandwerk informieren. Der Zentralverband wird durch das Präsidium des Bäckerhandwerks mit Roland Ermer als Präsidenten sowie dem Hauptgeschäftsführer Dr. Friedemann Berg vertreten. Weitere Informationen zum ZV unter: www.baeckerhandwerk.de.

Meike
Bennewitz
Pressereferentin