Die Bundesregierung hat sich den Abbau von Bürokratie zum Ziel gesetzt. Der aktuelle Referentenentwurf zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes lässt jedoch Zweifel aufkommen, ob dieses Ziel tatsächlich erreicht wird.
Auch Betriebe des Bäckerhandwerks wären von den geplanten Regelungen betroffen. Insbesondere die vorgesehene Ausweitung der Kennzeichnungspflichten auf den Außer-Haus-Markt könnte für viele Betriebe spürbare zusätzliche Belastungen mit sich bringen. Neue Dokumentationsanforderungen würden nicht nur den organisatorischen Aufwand erhöhen, sondern auch finanzielle Ressourcen binden.
Zugleich stellt sich die Frage nach dem konkreten Nutzen dieser Maßnahmen. Eine relevante Nachfrage nach entsprechenden Kennzeichnungen im Außer-Haus-Markt ist bislang nicht erkennbar. Der zusätzliche Aufwand steht damit aus Sicht vieler Betriebe in keinem angemessenen Verhältnis zum erwartbaren Mehrwert.
Vor diesem Hintergrund hat sich der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks gemeinsam mit weiteren Verbänden in einem Schreiben an den Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft gewandt. Darin werden die bestehenden Bedenken klar formuliert. Aus Sicht des Bäckerhandwerks gilt: Neue gesetzliche Anforderungen müssen praktikabel, verhältnismäßig und bürokratiearm ausgestaltet sein, um die Betriebe nicht zusätzlich zu belasten.
Die Verbändeallianz erfährt überraschenderweise Gegenwind nicht nur vonseiten der Politik, sondern auch von anderen Verbänden der Ernährungswirtschaft. So zitierte kürzlich die Frankfurter Allgemeine Zeitung in einem Beitrag die Spitzen von DLG, Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels und des Deutschen Bauernverbandes, die insgesamt den Vorstoss des BMLEH lobten.
Unser Schreiben an das BMLEH finden Sie unterhalb im Anhang.
Stand: 10. April 2026