Mit dem geplanten Gesetz will die Bundesregierung das bisherige Gebäudeenergiegesetz und die Regelungen zur Heizungsmodernisierung grundlegend überarbeiten. Nach den bislang bekannten Eckpunkten soll es künftig keine Verpflichtung mehr geben, funktionierende Heizungen auszutauschen. Auch die bisherige pauschale Vorgabe, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, soll entfallen. Stattdessen setzt die Bundesregierung stärker auf Technologieoffenheit. Eigentümerinnen und Eigentümer sollen weiterhin zwischen verschiedenen Lösungen wählen können. Auch Gas- oder Ölheizungen bleiben möglich. Diese müssen jedoch langfristig schrittweise einen steigenden Anteil an klimafreundlichen Brennstoffen nutzen.
Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks verfolgt die energiepolitischen Vorhaben der Bundesregierung sehr genau und bewertet die angekündigte Neuausrichtung grundsätzlich positiv. Mehr Entscheidungsspielraum bei der Heizungsmodernisierung kann auch Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhabern helfen, Investitionen in Gebäude und Technik besser zu planen. Für eine abschließende Bewertung ist es jedoch noch zu früh. Bislang liegen lediglich Eckpunkte und Presseberichte über eine Einigung vor. Ein konkreter Gesetzentwurf ist noch nicht bekannt. Erfahrungsgemäß sind im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen möglich.
Unverändert offen bleibt aus Sicht des Bäckerhandwerks jedoch die zentrale Frage der künftigen Energieversorgung der Produktionsbetriebe. Derzeit backen rund 70 bis 80 Prozent der Betriebe mit gasbefeuerten Backöfen. Die bisher bekannten Eckpunkte lösen diese strukturelle Herausforderung nicht. Fossiles Gas wird im Zuge der CO₂-Bepreisung in den kommenden Jahren kontinuierlich teurer und soll langfristig entsprechend der politischen Zielsetzung vom Markt genommen werden. Gleichzeitig stehen tragfähige Alternativen vielerorts weder in ausreichender Menge noch zu wirtschaftlich vertretbaren Konditionen zur Verfügung. Eine Umstellung auf elektrisch betriebene Backöfen scheitert in zahlreichen Regionen an fehlenden Netzkapazitäten. Die bestehenden Stromnetze sind für die zusätzlichen Lasten häufig nicht ausgelegt und kurzfristig nicht entsprechend ausbaufähig. Biogas wiederum ist nach gegenwärtigem Stand weder in der erforderlichen Menge verfügbar noch zu Preisen erhältlich, die für handwerkliche Betriebe tragbar wären.
Damit bleibt aus Sicht des Zentralverbandes die zentrale Herausforderung bestehen: Es fehlt weiterhin an verlässlicher Planungs- und Investitionssicherheit. Gerade energieintensive Produktionsbetriebe sind auf langfristig kalkulierbare Rahmenbedingungen angewiesen. Viele Betriebe mit Gasbacköfen stehen in den kommenden Jahren, teils bereits aktuell, vor der Notwendigkeit, ihre Anlagen zu erneuern, ohne dass verbindlich geklärt ist, welcher Energieträger künftig dauerhaft zur Verfügung stehen wird und in welche Technologie sicher investiert werden kann.
Der Zentralverband wird die weiteren politischen Entwicklungen aufmerksam verfolgen und sich weiterhin dafür einsetzen, dass bei energiepolitischen Entscheidungen die besonderen Anforderungen des Bäckerhandwerks berücksichtigt werden. Im Bereich der Energiepolitik fordern wir von der Bundesregierung:
- Sichere und bezahlbare Energieversorgung. Die sichere und bezahlbare Versorgung der Betriebe mit Energieträgern, bis auf Weiteres auch mit Öl und Gas, ist für das Bäckerhandwerk essentiell. Es darf keine Stilllegung oder Trennung bestehender Gasanschlüsse gibt, solange keine wirtschaftlich tragfähige und technisch verfügbare Alternative bereitsteht.
Denn eine sichere, bezahlbare und verlässliche Energieversorgung ist Grundvoraussetzung für die handwerkliche Lebensmittelproduktion in Deutschland, für die handwerkliche Herstellung und für die Resilienz der Wirtschaft insgesamt. Die anstehende Transformation darf nicht dazu führen, dass kleine und mittlere Betriebe überfordert werden oder ihre Existenz verlieren. - Planungs- und Investitionssicherheit: Das Bäckerhandwerk unterstützt die Klimaschutzziele der Bundesregierung und der Europäischen Union. Damit die Branche ihren Beitrag hierzu leisten kann, braucht sie jedoch rasch Planungs- und Investitionssicherheit sowie Klarheit für die Betriebe, welchen Energieträger sie künftig noch nutzen können. Für diesen Energieträger muss die Versorgungssicherheit langfristig gewährleistet sein.
- Sollte in der betrieblichen Praxis keine wirtschaftlich tragfähige Alternative zu fossilen Energieträgern verfügbar werden, muss für Betriebe, die für ihre Backöfen darauf angewiesen sind, eine Ausnahme von der CO2-Bepreisung vorgesehen werden.
- Sollte die Bundesregierung auf Biogas als Energieträger der Zukunft setzen, muss sie dafür sorgen, dass dieser in ausreichender Menge und zu bezahlbaren Marktpreisen zur Verfügung steht und ggf. für eine vorrangige Belieferung der Betriebe hiermit sorgen.
Sobald konkrete Gesetzesvorschläge zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz vorliegen, wird der Verband die möglichen Auswirkungen für die Betriebe detailliert bewerten und darüber informieren.
Stand: 11. März 2026