Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD hat am 12. April 2026 zentrale Beschlüsse gefasst, die sowohl kurzfristige Entlastungen als auch strukturelle Reformen für Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland vorsehen:
- Die Energiesteuer auf Diesel und Benzin soll kurzfristig um jeweils circa 17 Cent brutto pro Liter sinken. Die Änderung soll auf zwei Monate begrenzt sein. Damit sollen Verbraucher und Wirtschaft um rund 1,6 Milliarden Euro entlastet werden.
- Arbeitgebern wird es im Jahr 2026 ermöglicht werden, ihren Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie von 1000 Euro zu zahlen. Es soll sich um eine freiwillige Leistung handeln, die von den Betrieben gezahlt werden kann, aber nicht muss. Um das zu finanzieren, soll die Tabaksteuer bereits in 2026 steigen.
- Zum 1. Januar 2027 soll eine große Reform der Einkommensteuer umgesetzt werden, die kleine und mittlere Einkommen dauerhaft entlastet.
- Die Bundesregierung wird am 29. April einen Gesetzentwurf für eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschließen. Dieser soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Damit will die Bundesregierung die Ausgaben der GKV eindämmen und die Beitragssätze nachhaltig stabilisieren.
Bewertung des Zentralverbandes:
Wir begrüßen grundsätzlich, dass die Bundesregierung ein Signal setzt und Maßnahmen vornehmen will, um Verbraucher, Beschäftigte und Betriebe zu entlasten.
Die von der Bundesregierung angekündigte befristete Reduktion der Energiesteuer auf Benzin und Diesel bedeutet für das Bäckerhandwerk durchaus eine, wenn auch zunächst nur befristete Entlastung, insbesondere bei den Kosten der Auslieferungsfahrzeugen. Die zentralen Herausforderungen bleiben jedoch bestehen. Vor allem die weiterhin hohen Kosten für Strom und Gas sind nach wie vor ungelöst. Und es handelt sich um eine nur zeitlich und strukturell begrenzte Entlastung für unsere Betriebe.
Die geplante Entlastungsprämie für Beschäftigte dürfte für viele Betriebe angesichts der weiterhin angespannten Kostensituation nur eingeschränkt umsetzbar sein. Ihre tatsächliche Nutzung im Bäckerhandwerk wird maßgeblich von der wirtschaftlichen Lage der einzelnen Betriebe abhängen.
Grundsätzlich begrüßt der Zentralverband die angekündigte umfassende Einkommensteuerreform, die Anfang 2027 in Kraft treten soll und insbesondere kleine und mittlere Einkommen entlasten soll. Allerdings bleiben die Details der Reform abzuwarten.
Von hoher Relevanz für das Bäckerhandwerk ist die geplante Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung, die darauf abzielt, die stark steigenden Ausgaben zu begrenzen und die Beitragssätze zu stabilisieren. Steigende Sozialversicherungsbeiträge würden die Lohnnebenkosten unmittelbar erhöhen und die Betriebe zusätzlich belasten. Die angekündigte stärkere Ausrichtung der Ausgaben an den Einnahmen lässt Einsparmaßnahmen erwarten. Angesichts der finanziellen Herausforderungen und auf Grundlage der Empfehlungen der von der Bundesregierung beauftragten Expertenkommission Gesundheit sollen im Sinne eines ausgewogenen Maßnahmenpakets alle Beteiligten und Leistungsbereiche einen Beitrag leisten müssen. Die konkrete Ausgestaltung bleibt jedoch noch offen. Auch können sich perspektivisch neue Belastungen ergeben, etwa durch zusätzliche Abgaben wie bspw. die Einführung einer Zuckersteuer.
Insgesamt bringen die Beschlüsse kurzfristige Entlastungen, insbesondere im Bereich der Kraftstoffkosten. Die grundlegenden Herausforderungen für das Bäckerhandwerk bleiben jedoch bestehen. Die kommenden Wochen und Monate, vor allem die konkreten Gesetzentwürfe, werden entscheidend dafür sein, ob neben kurzfristigen Maßnahmen auch strukturelle und damit nachhaltige Entlastungen für das Bäckerhandwerk erreicht werden können. Aufgabe der Bundesregierung bleibt es, insgesamt verlässliche Rahmenbedingungen für die Betriebe zu schaffen, dauerhaft niedrigere Energie- und Stromkosten und weitere Reformen der sozialen Sicherungssysteme anzugehen.
Und: Im Koalitionsvertrag verabredete Maßnahmen zur Entlastung von Handwerk und Mittelstand müssen zügig folgen, etwa zum Bürokratierückbau und zur Aufnahme des Bäckerhandwerks in den Katalog des § 10 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz.
Die aktuelle Lage unterstreicht einmal mehr die Dringlichkeit struktureller Reformen. Ziel muss es sein, das Energieangebot zügig auszuweiten, Abhängigkeiten zu reduzieren und zugleich die sozialen Sicherungssysteme langfristig tragfähig aufzustellen. Nur mit einem solchen Gesamtansatz lässt sich die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts nachhaltig sichern.
Stand: 13. April 2026