Berlin, 04.09.2025 – Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer Kabinettsitzung Maßnahmen zu Energie- und Bürokratieentlastungen beschlossen. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks begrüßt die Beibehaltung der Stromsteuererstattung, kritisiert jedoch die Pläne zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks bewertet die getroffenen Beschlüsse des Kabinetts gemischt: Die Beibehaltung der Stromsteuererstattung für das produzierende Gewerbe beurteilt der Branchenverband als positiv. So gehört das Bäckerhandwerk weiterhin zu den Branchen, die zumindest in Teilen von der Politik bei der Stromsteuer auch zukünftig entlastet werden. Dr. Friedemann Berg, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands, begrüßt auch die weiteren Beschlüsse im Bereich Energieversorgung; „Die Entlastungen bei der Gasspeicherumlage und den Netzentgelten sind eine positive Entwicklung und der richtiger Schritt, um dem energieintensiven Bäckerhandwerk die dringend notwendigen Erleichterungen zu verschaffen.“
Kritisch bewertet der Zentralverband hingegen die Pläne des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Zwar sollen die Berichtspflichten gestrichen werden, die Dokumentationspflichten und das Grundgerüst des Gesetzes bleiben jedoch auch in Zukunft bestehen. „Diese Entscheidung ist wirklich eine Enttäuschung für uns. Im Koalitionsvertrag war die vollständige Abschaffung des Gesetzes versprochen worden, nun wird es nur minimal entschärft“, beklagt Hauptgeschäftsführer Dr. Berg. „Für die kleinen und mittleren Zulieferbetriebe im Bäckerhandwerk bleiben damit weiterhin bürokratische Belastungen und Rechtsunsicherheit bestehen. Viele Betriebe werden weiter mit seitenlangen Codes of Conduct belastet, obwohl sie längst alle deutschen und europäischen Standards erfüllen. Das ist eine Zumutung für die Branche!“
Arbeitszeitgesetz: Versprechen noch nicht gehalten
Im Koalitionsvertrag hatte die Regierung ebenfalls zugesagt, das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zu modernisieren und den Ausnahmekatalog nach § 10 ArbZG um das Bäckerhandwerk zu erweitern. Damit könnten Beschäftigte in der Herstellung und im Ausliefern von Backwaren an Sonn- und Feiertagen künftig bis zu acht Stunden eingesetzt werden, statt wie bisher nur drei. Die Umsetzung dieser Pläne lassen aktuell noch auf sich warten: „Die Modernisierung des Arbeitszeitgesetzes sollte die Koalition jetzt angehen. Für die Praxis ist die derzeitige Dreistundenregelung völlig untauglich. Ohne eine Anpassung beim Arbeitszeitrecht haben Handwerksbäcker im Wettbewerb mit Tankstellen und Supermärkten keine fairen Chancen“, mahnt Dr. Berg. Der Zentralverband verweist zudem darauf, dass es als einziges Gewerk steigende Ausbildungszahlen verzeichnet. „Eine zeitgemäße Regelung der Arbeitszeiten würde den Beruf noch attraktiver machen und jungen Menschen eine klare Perspektive geben. Das wäre ein starkes Signal - nicht nur an unsere Betriebe, sondern auch an die nächste Generation von Bäckerinnen und Bäckern“, so Berg weiter.