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EU vereinfacht Nachhaltigkeitsregeln

Die Europäische Union hat die Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zu Lieferkettenpflichten überarbeitet. Ziel ist weniger Bürokratie für Unternehmen und eine stärkere Entlastung kleiner und mittlerer Betriebe.

Die Europäische Union hat ein Gesetzespaket beschlossen, das bestehende Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zu Sorgfaltspflichten in Lieferketten vereinfacht. Mit dem sogenannten „Nachhaltigkeits-Omnibus“ wurden zwei zentrale EU-Richtlinien überarbeitet: die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zu Sorgfaltspflichten in Lieferketten. Ziel der Reform ist es, Berichtspflichten klarer zu strukturieren, Bürokratie abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass umfangreiche Verpflichtungen indirekt auf kleinere Unternehmen übertragen werden. Der sogenannte „Trickle-Down-Effekt“ soll damit begrenzt werden. 

Eine wichtige Änderung betrifft den Anwendungsbereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Künftig gelten die umfangreichen Berichtspflichten der CSRD nur noch für sehr große Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem jährlichen Nettoumsatz von über 450 Millionen Euro. Damit wurde der Kreis der betroffenen Unternehmen deutlich verkleinert. Auch die europäische Richtlinie zu Sorgfaltspflichten in Lieferketten wurde angepasst. Sie gilt künftig nur noch für besonders große Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 1,5 Milliarden Euro.

Für die Betriebe des Bäckerhandwerks ergeben sich aus den neuen Regelungen eher keine direkten Berichtspflichten. Indirekt kann das Thema dennoch weiterhin eine Rolle spielen. Große Unternehmen müssen künftig stärker über Nachhaltigkeit und Lieferketten berichten. Daher kann es vorkommen, dass sie von ihren Lieferanten zusätzliche Informationen beispielsweise zur Herkunft von Rohstoffen, zum Energieverbrauch oder zu Nachhaltigkeitsmaßnahmen anfragen. 

Online-Tool Zukunfts-Kompass Handwerk 

Um Betriebe dabei zu unterstützen, hat die Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ein digitales Werkzeug entwickelt: den „Zukunfts-Kompass Handwerk“. Das Online-Tool hilft Betrieben dabei, Nachhaltigkeitsinformationen übersichtlich zu erfassen und bei Bedarf einen freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Grundlage ist der sogenannte Voluntary SME-Standard (VSME) – ein freiwilliger Nachhaltigkeitsstandard speziell für kleine und mittlere Unternehmen. Er soll es Betrieben erleichtern, größeren Geschäftspartnern die geforderten Nachhaltigkeitsinformationen bereitzustellen, ohne dass dafür ein unverhältnismäßig hoher bürokratischer Aufwand entsteht.

Stand: 9. März 2026