Die Bundesregierung hat mit dem 2. Energiesteuersenkungsgesetz auf die weiterhin hohen Energie- und Kraftstoffpreise reagiert. Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz am 24. April 2026 verabschiedet. Kern der Regelung ist eine befristete Senkung der Energiesteuer auf Benzin, Diesel und vergleichbare Kraftstoffe für den Zeitraum vom 1. Mai bis 30. Juni 2026. Dadurch sollen die Kraftstoffpreise um rund 17 Cent pro Liter sinken. Gerade für das Bäckerhandwerk mit Lieferfahrzeugen, Filialverkehr und täglicher Logistik bedeutet das hoffentlich eine Entlastung. Wir wissen, dass viele Betriebe weiterhin mit hohen Energie-, Rohstoff- und Betriebskosten kämpfen und jede kurzfristige Kostenreduzierung hilft, den wirtschaftlichen Druck etwas abzufedern. Allerdings sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Entlastung nicht sofort vollständig an den Tankstellen ankommen wird. Hintergrund ist, dass die Kraftstoffe teilweise noch zu den alten höheren Steuersätzen eingelagert wurden. Zudem hängen die Kraftstoffpreise weiterhin von verschiedenen Marktbedingungen und regionalen Versorgungslagen ab. Die aktuelle Energiesteuersenkung ist ein wichtiger Schritt, der kurzfristig zu einer spürbaren Entlastung beitragen kann. Gleichzeitig brauchen unsere Betriebe dringend langfristige strukturelle Entlastungen, wie bspw. durch dauerhaft niedrigere Energie- und Stromkosten, weniger Bürokratie sowie mehr Planungs- und Investitionssicherheit. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks wird sich dazu weiterhin aktiv in die politischen Diskussionen einbringen.
Stand: 6. Mai 2026