Die Bundesregierung hat mit der Modernisierungsagenda und dem angekündigten Bürokratieentlastungsgesetz aus dem Koalitionsvertrag ein großes Versprechen abgegeben: Es soll weniger Papier, mehr Effizienz und damit eine spürbare Entlastung für Betriebe bringen. Für das Bäckerhandwerk bleibt dabei ein Thema besonders drängend: die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).
Was eigentlich den Verwaltungsaufwand verringern sollte, sorgt in der Praxis vielerorts für das Gegenteil: Seit ihrer Einführung Anfang 2023 müssen Arbeitgeber Krankmeldungen einzeln bei den Krankenkassen abrufen, bei längeren Erkrankungen sogar mehrfach. Fehlerhafte oder fehlende Datensätze, komplizierte Abrufverfahren und unflexible Zuständigkeiten führen zu zusätzlichem Aufwand, der gerade kleinere Betriebe stark belastet.
Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hat deshalb wiederholt gefordert, dass die Krankenkassen die eAU künftig automatisch an die Arbeitgeber übermitteln. Leider wurde dieser Vorschlag bisher nicht aufgegriffen, obwohl er längst überfällig ist. Der Unmut wächst, wie eine Befragung des BKV Nord von 500 norddeutschen Innungsbetrieben zeigt. Viele Betriebe berichten, dass sich der Aufwand durch die eAU weiter erhöht habe und die Krankenquote gestiegen sei. Landesinnungsmeister Matthias Grenzer bringt es auf den Punkt: „Es kann nicht sein, dass hier die Arbeit von Arzt und Patient auf den Arbeitgeber verlagert wird.“
Die Erfahrungen aus den Betrieben zeigen, dass der Abruf der eAU häufig nicht zuverlässig funktioniert. Fehlende oder falsche Rückmeldungen der Krankenkassen und technische Hürden sorgen für einen unnötigen Aufwand und damit für Frust. Gerade in kleinen Betrieben, in denen die Inhaberin oder der Inhaber den Abruf oft selbst übernehmen muss, ist das kaum noch zu leisten.
Ohne Nachbesserungen wird die eAU ein Bürokratiehindernis bleiben. Gerade in Zeiten, in denen steigende Rohstoff-, Energie- und Personalkosten die Betriebe ohnehin stark fordern, ist das eine zusätzliche Belastung. Datenschutzrechtliche Bedenken stehen einer automatischen Übermittlung aus Sicht des Zentralverbandes nicht entgegen.
Der Zentralverband setzt sich weiter dafür ein, dass im Zuge der Modernisierungsagenda auch die eAU praxistauglich gestaltet wird.
Stand: 5. November 2025