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Diskussion über Dekarbonisierung von Unternehmensflotten

Im Dezember 2025 stellte die Europäische Kommission ein Automobilpaket vor. Teil dessen ist ein Vorschlag für eine Verordnung zur Dekarbonisierung von Unternehmensflotten. Der Zentralverband plädiert für Anreize und keine neuen Vorschriften.

Am 8. Juni 2026 hat der Verkehrsministerrat in Brüssel die Verhandlungen zur Dekarbonisierung von Unternehmensflotten mit einem vorläufigen Fortschrittsbericht abgeschlossen.

Die Bundesregierung hat als einziger Mitgliedstaat den Vorschlag der Kommission zurückgewiesen. Auch Italien und viele andere Mitgliedstaaten wie Ungarn, Tschechien, Polen, Slowakei, Schweden und Griechenland äußerten erhebliche Vorbehalte. Frankreich, Luxemburg, Belgien und die Niederlande wiederum unterstützen den Vorschlag vehement. 

Kern der Verordnung ist eine gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen beim Kauf bzw. bei der Zulassung von Firmenwagen und Lieferwagen zur Einhaltung fester Quoten für emissionsfreie und emissionsarme Fahrzeuge (Zero- and Low-Emission Vehicles, ZLEVs). Hintergrund der Initiative ist, dass Unternehmensfahrzeuge rund 60% der Neuzulassungen bei Pkw und bis zu 90% bei Lieferwagen in der EU ausmachen.

Es ist fraglich, ob während der irischen Ratspräsidentschaft eine Einigung im Rat erreicht werden kann. Die Kritiker des Vorschlags verweisen auf fehlende Technologieoffenheit und die noch unzureichende Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. 

Im Anwendungsbereich der Verordnung sind Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und über 50 Millionen Euro Umsatz. Obwohl KMU somit formal von den Zielvorgaben ausgenommen sind, dürften sie mit erheblichen indirekten Auswirkungen konfrontiert sein, insbesondere wenn sie auf Leasing-, Miet- und Finanzierungsvereinbarungen mit großen Unternehmen angewiesen sind. Diese Fahrzeuge werden in der Regel von großen Unternehmen zugelassen und würden somit in den Anwendungsbereich fallen. Zudem wird der Druck durch Förderrichtlinien und CO₂-Flottengrenzwerte für die Autohersteller steigen, was die Anschaffung von Verbrennern schrittweise verteuern könnte. 

Im Europäischen Parlament wurde der gemeinsame Berichtsentwurf von den zuständigen Ausschüssen am 11. Mai 2026 vorgestellt. Die Abstimmungen in den Ausschüssen und im Plenum sind für November 2026 angesetzt. 

Der Zentralverband setzt sich dafür ein, dass der Übergang zu einem klimafreundlichen Straßenverkehr durch Anreize und nicht durch Vorschriften vorangetrieben wird. Nationale Pläne sollten unterstützende Rahmenbedingungen in den Vordergrund stellen, anstatt auf verbindliche Vorschriften und strenge Vorgaben zu setzen. Gemeinsam mit Dach- und Partnerverbänden plädiert der Zentralverband dafür, dass die Verordnung sich ausschließlich auf große Flotten konzentriert, die für Kerngeschäftszwecke betrieben werden, wobei Leasing und Vermietung ausgenommen sein müssen. 

Stand: 7. Juli 2026