Die geplante Steuer richtet sich nach dem Zuckergehalt der Getränke. Enthält ein Getränk mindestens fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter, sollen 26 Cent Steuer pro Liter anfallen. Ab acht Gramm Zucker sind 32 Cent vorgesehen. Für eine Halbliterflasche wären das rechnerisch 13 beziehungsweise 16 Cent. Ob und in welcher Höhe die Hersteller diese Kosten an den Handel weitergeben, bleibt abzuwarten. Die Steuer soll dazu beitragen, den Zuckerkonsum zu senken und die Krankenkassen finanziell zu entlasten. Nach den Plänen der Bundesregierung soll sie am 1. Juli 2027 starten. Zuvor muss allerdings noch der Bundestag zustimmen. Politisch ist die Einführung nicht unumstritten. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hatte bereits Ende September einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser stieß innerhalb der Koalition auf Widerstand. Insbesondere aus der Union gab es Kritik an zusätzlichen Belastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher und Unternehmen. Mit dem nun gefundenen Kompromiss ist der Weg für die parlamentarischen Beratungen frei.
Für die meisten Betriebe des Bäckerhandwerks würde die Steuer keine neuen Pflichten bei der Herstellung ihrer Backwaren bedeuten. Sie wären vor allem als Verkäufer zuckerhaltiger Getränke betroffen. Steigen die Einkaufspreise, müssen die Betriebe entscheiden, ob und in welchem Umfang sie diese an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben. Der Zentralverband hat sich bereits mehrfach und zu unterschiedlichen Gelegenheiten gegen eine pauschale Zuckersteuer ausgesprochen und vor allem vor zusätzlichen Kosten und bürokratischen Belastungen gewarnt. Der Zentralverband wird die weiteren Beratungen im Bundestag begleiten. Entscheidend ist, dass aus der geplanten Getränkesteuer keine zusätzlichen Belastungen oder neuen Kennzeichnungspflichten für das Bäckerhandwerk entstehen.
Stand: 15.10.2026