Berlin, 04.09.2025 - Der bekannt gewordene Referentenentwurf eines Steueränderungsgesetz 2025 enthält nach Auffassung des Deutschen Bäckerhandwerks wichtige Maßnahmen, die auch für die Bäckerbranche von Bedeutung sind.
Besonders hervorzuheben ist die geplante dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf 7 % für Speisen in der Gastronomie ab 1. Januar 2026. „Der reduzierte Steuersatz von 7 Prozent für gastronomische Speisen erhöht die Kaufkraft unserer Kundschaft und entlastet Bäckereien“, so Hauptgeschäftsführer Dr. Berg.
Der Zentralverband weist jedoch darauf hin, dass es sich noch um einen Referentenentwurf handelt. „Wir werden den weiteren Gesetzgebungsprozess aufmerksam begleiten und uns dafür einsetzen, dass die Interessen des Bäckerhandwerks auch in den weiteren Beratungen berücksichtigt werden“, so Berg weiter.