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Bundestag beschließt neue Regelung für Kühlmittel

Der Bundestag hat neue Vorgaben für den Umgang mit sogenannten F-Gasen beschlossen. Damit setzt Deutschland die überarbeitete EU-Verordnung zu fluorierten Treibhausgasen um. Ziel ist es, klimaschädliche Kältemittel schrittweise aus dem Markt zu nehmen und durch klimafreundlichere Alternativen zu ersetzen. Der Zentralverband setzte sich dabei erfolgreich für längere Übergangsfristen ein.

Viele Betrieb nutzen Kühlräume, Kühltheken oder Klimaanlagen in Produktion und Verkauf. In diesen Anlagen werden häufig F-Gase als Kältemittel eingesetzt. Diese Stoffe sind sehr klimaschädlich. Deshalb hat die Europäische Union beschlossen, ihren Einsatz Schritt für Schritt zu reduzieren.

Für unsere Betriebe ist die wichtigste Nachricht, dass bestehende Anlagen weiterhin betrieben werden können. Niemand muss seine Kühltechnik kurzfristig austauschen. Dass diese Übergangsregelungen möglich sind, ist ein Ergebnis der kontinuierlichen Interessenvertretung des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks. In den politischen Beratungen hat sich der Verband dafür eingesetzt, dass längere Übergangsfristen für unsere Betriebe berücksichtigt werden.

Dennoch bringt die neue Regelung Veränderungen mit sich. Bestimmte Kältemittel werden in den kommenden Jahren zunehmend eingeschränkt und die insgesamt verfügbare Menge dieser Stoffe auf dem Markt soll Schritt für Schritt reduziert werden. Für Betriebe wird das zur Folge haben, dass sich Wartung und Nachfüllen älterer Anlagen langfristig verteuern, weil entsprechende Kältemittel knapper werden. Bei einer Neuanschaffung oder Modernisierung rücken Anlagen mit klimafreundlicheren Kältemitteln wie CO₂ oder Propan stärker in den Fokus.

Stand: 9. März 2026

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