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Bonpflicht abschaffen: Bundesregierung muss Versprechen einlösen und Betriebe nicht zusätzlich belasten

Berlin, 18.08.2026 – Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks kritisiert den Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Einführung einer Kassenpflicht und fordert deutliche Nachbesserungen. Statt die im Koalitionsvertrag zugesagte Abschaffung der Bonpflicht umzusetzen, soll der Papierbon durch einen verpflichtenden digitalen Beleg ersetzt werden. Das ist keine Entlastung, sondern droht zur Verschärfung der Bürokratie zu werden und verursacht enorme Kosten.

„Auch eine digitale Belegbereitstellungspflicht bleibt eine Bonpflicht. Wer bei jedem Brötchenkauf weiterhin einen Beleg bereitstellen muss, schafft keine Bürokratie ab, sondern verlagert sie lediglich vom Papier ins Digitale. Die Bundesregierung muss ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen: Belege sollten nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ausgegeben werden müssen – nach Wahl der Betriebe digital oder auf Papier“, fordert Roland Ermer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks.

Warum an der generellen Belegpflicht festgehalten werden soll, ist für das Bäckerhandwerk nicht nachvollziehbar. Die weit überwiegende Zahl der Handwerksbäckereien arbeitet bereits heute mit elektronischen Kassensystemen, die durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) geschützt sind. Die Geschäftsvorfälle werden damit manipulationssicher aufgezeichnet. Das Bäckerhandwerk unterstützt ausdrücklich das Ziel, Steuerhinterziehung wirksam zu bekämpfen und faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern. Eine zusätzliche Verpflichtung, bei jedem Kleinverkauf einen digitalen Beleg bereitzustellen, leistet dazu aus Sicht des Verbandes jedoch keinen erkennbaren zusätzlichen Beitrag. 

Zusätzliche Kosten der Umrüstung drohen

Gerade in Bäckereien folgen täglich zahlreiche Verkäufe mit geringen Einzelbeträgen unmittelbar aufeinander. Wird der elektronische Beleg zum gesetzlichen Regelfall, müssen zahlreiche Betriebe ihre Kassensysteme technisch nachrüsten. Ohne geeignete Kundendisplays kann die digitale Bereitstellung des Belegs nicht ohne Weiteres umgesetzt werden. Hinzu kommen Kosten für Software, Lizenzen und Speicherung sowie zusätzlicher Organisations- und Schulungsaufwand. „Das wird, wenn es so kommt, auch kleine Betriebe erfassen und sie zu erheblichen Investitionen zwingen. Das zu einer Zeit, in der diese mit Unsicherheiten, steigenden Kosten, Personalmangel, Kaufzurückhaltung und hybriden Bedrohungen kämpfen. Wer zusätzliche Technik vorschreibt, muss auch die Kosten und den Umstellungsaufwand der Betriebe realistisch berücksichtigen. In das Gesetz muss daher mindestens eine Übergangsregelung aufgenommen werden, die den Betrieben ausreichend Zeit für die erforderlichen Nachrüstungen gewährt und eine Sonderabschreibung für notwendige technische Investitionen ermöglicht“, so Hauptgeschäftsführer Dr. Friedemann Berg.

Zudem muss es auch künftig praktikable Ausnahmen der Belegpflicht für mobile Verkaufswagen, Wochenmarktstände und Verkäufe auf Volksfesten geben. Gerade Verkaufswagen leisten in strukturschwachen Regionen einen wichtigen Beitrag zur sicheren Nahversorgung der Bevölkerung und zum Erhalt sozialer Treffpunkte. Der Verband begrüßt deshalb grundsätzlich vorgesehene Ausnahmen, warnt aber davor, deren konkrete Ausgestaltung erst nach Verabschiedung des Gesetzes zu regeln. Gesetz und Ausnahmen müssen gemeinsam beschlossen werden. Betriebe brauchen vor Inkrafttreten klare Regeln und Rechtssicherheit – keine nachträgliche Blackbox bei der praktischen Umsetzung.

„Der Gesetzentwurf belastet den Mittelstand zusätzlich und schwächt seine Resilienz. Er sollte daher insgesamt noch einmal überdacht werden. Wenigstens müssen die von uns geforderten Korrekturen daran vorgenommen werden. Die Bundesregierung hat die Abschaffung der Bonpflicht im Koalitionsvertrag zugesagt. Jetzt muss sie diesem Versprechen auch Taten folgen lassen. Der Gesetzentwurf muss entsprechend nachgebessert werden, damit die generelle Bonpflicht im Thekenverkauf fällt. Bürokratieabbau darf nicht auf dem Papier stattfinden, während an der Bäckertheke neue Pflichten entstehen. Entlastung muss im Verkaufsalltag unserer Bäckereien ankommen – damit sich die Betriebe auf das konzentrieren können, was sie am besten können: gutes Brot und hochwertige Backwaren für die Menschen in unserem Land backen“, so ZV-Präsident Roland Ermer abschließend.

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Über den Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.

Der 1948 gegründete Zentralverband vertritt die deutschen Innungsbäcker auf lokaler und regionaler sowie Bundes- und EU-Ebene. Als Spitzenverband des backenden Gewerbes in Deutschland verfolgt er die Interessen von deutschlandweit über 9.600 Betrieben mit knapp 240.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von 16,27 Milliarden Euro in Bäckereien und Konditoreien. Der Zentralverband setzt sich auf allen politischen Ebenen gemeinsam mit den Landesinnungsverbänden und den Bäckerinnungen für die Interessen seiner Mitglieder ein und sichert bzw. verbessert so die unternehmerischen Rahmenbedingungen der deutschen Innungsbäcker. Auch die Förderung des Nachwuchses ist ein zentraler Punkt in der Verbandsarbeit. Mit Initiativen wie „Bäckman“ oder „Back dir deine Zukunft“ werden gezielt Kinder und Jugendliche auf den Beruf des Bäckers aufmerksam gemacht. Genuss- und backinteressierte Verbraucher können sich zudem über die sozialen Kanäle und die Internetseite der Innungsbäcker www.innungsbäcker.de rund um die Themen Brot, Backwaren und das Bäckerhandwerk informieren. Der Zentralverband wird durch das Präsidium des Bäckerhandwerks mit Roland Ermer als Präsidenten sowie dem Hauptgeschäftsführer Dr. Friedemann Berg vertreten. Weitere Informationen zum ZV unter: www.baeckerhandwerk.de.

Meike
Bennewitz
Pressereferentin