„Für ein paar Pakete Stollen ins EU-Ausland darf ein Bäcker nicht zum Exportmanager werden. Die Aussetzung der Bevollmächtigtenpflicht für kleine Betriebe ist daher ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, sagt Roland Ermer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks. Allerdings müsste nun auch für mittelgroße Betriebe praxistaugliche Lösungen gefunden werden.
Der ursprüngliche Entwurf der Verpackungsverordnung hätte auch Klein- und Kleinstunternehmen verpflichtet, in jedem EU-Land, in das sie verpackte Waren liefern, einen Bevollmächtigten zu benennen. Auch wenn das Bäckerhandwerk im Schwerpunkt regionaler Grundversorger ist, werden gerade saisonale Spezialitäten wie Stollen, Lebkuchen oder regionale Gebäcke auch an Kundinnen und Kunden im benachbarten EU-Ausland verschickt.
Für das Bäckerhandwerk wäre das mit erheblichem zusätzlichem Aufwand verbunden gewesen und Kosten von mehreren Millionen Euro. Rund 500 Bäckereibetriebe wären nach Einschätzung des Zentralverbandes von den entsprechenden Verpflichtungen betroffen gewesen. Jetzt plant die EU-Kommission, dass Klein- und Kleinstunternehmen auf diese Bevollmächtigten verzichten können. Dies reicht aber gerade für das Bäckerhandwerk nicht aus, da Bäckereien aufgrund der personalintensiven Tätigkeiten zumeist über der Grenze der Klein- und Kleinstunternehmens liegen. Daher fordert der Zentralverband weitere Erleichterungen und eine weitere Überarbeitung der Verpackungsverordnung: „Die Befreiung sollte für alle mittelständischen Handwerksbetriebe gelten und Größe nicht allein an die Mitarbeiterzahl gebunden sein. Langfristig muss die Benennung eines Bevollmächtigten im EU-Ausland freiwillig bleiben“, so Ermer.
Darüber hinaus braucht es aus Sicht des Zentralverbandes wirksame Bagatellschwellen, unterhalb derer kleine Liefermengen von den Pflichten der ausgenommen werden. „Ein paar Kartons Lebkuchen dürfen nicht denselben bürokratischen Aufwand auslösen wie das Verpackungsgeschäft eines internationalen Konzerns. Wir brauchen Regeln, die zwischen großen Mengen und kleinen handwerklichen Lieferungen unterscheiden“, fordert Ermer.
Auch bei den Meldeverfahren fordert der Zentralverband mehr Pragmatismus. Betriebe sollten ihre EU-Lieferungen möglichst unkompliziert über die bestehenden nationalen Systeme melden können. Die Daten könnten anschließend automatisiert in ein EU-weit einheitliches Meldesystem überführt werden. „Europas Wirtschaft braucht einheitliche praxistaugliche Lösungen – aber keine 27-fache Bürokratie“ so Ermer.