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Bäckerhandwerk fordert weitere Bagatellgrenzen bei EU-Verpackungsregeln

Berlin, 7. Oktober 2026. Der Umweltausschuss des EU-Parlaments (ENVI) hat am 5. Oktober für einen ersten Schritt in Richtung praxistaugliche Erleichterungen für Handwerksbetriebe bei der Verpackungsverordnung gestimmt. Klein- und Kleinstunternehmen sollen künftig keinen Bevollmächtigten in jedem EU-Land benennen müssen, in das sie Waren liefern. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks begrüßt zwar die geplante Aussetzung der Bevollmächtigtenpflicht, fordert aber zugleich weitere Vereinfachungen und klare Bagatellschwellen für mittelständische Betriebe.

„Für ein paar Pakete Stollen ins EU-Ausland darf ein Bäcker nicht zum Exportmanager werden. Die Aussetzung der Bevollmächtigtenpflicht für kleine Betriebe ist daher ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, sagt Roland Ermer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks. Allerdings müsste nun auch für mittelgroße Betriebe praxistaugliche Lösungen gefunden werden. 

Der ursprüngliche Entwurf der Verpackungsverordnung hätte auch Klein- und Kleinstunternehmen verpflichtet, in jedem EU-Land, in das sie verpackte Waren liefern, einen Bevollmächtigten zu benennen. Auch wenn das Bäckerhandwerk im Schwerpunkt regionaler Grundversorger ist, werden gerade saisonale Spezialitäten wie Stollen, Lebkuchen oder regionale Gebäcke auch an Kundinnen und Kunden im benachbarten EU-Ausland verschickt. 

Für das Bäckerhandwerk wäre das mit erheblichem zusätzlichem Aufwand verbunden gewesen und Kosten von mehreren Millionen Euro. Rund 500 Bäckereibetriebe wären nach Einschätzung des Zentralverbandes von den entsprechenden Verpflichtungen betroffen gewesen. Jetzt plant die EU-Kommission, dass Klein- und Kleinstunternehmen auf diese Bevollmächtigten verzichten können. Dies reicht aber gerade für das Bäckerhandwerk nicht aus, da Bäckereien aufgrund der personalintensiven Tätigkeiten zumeist über der Grenze der Klein- und Kleinstunternehmens liegen. Daher fordert der Zentralverband weitere Erleichterungen und eine weitere Überarbeitung der Verpackungsverordnung: „Die Befreiung sollte für alle mittelständischen Handwerksbetriebe gelten und Größe nicht allein an die Mitarbeiterzahl gebunden sein. Langfristig muss die Benennung eines Bevollmächtigten im EU-Ausland freiwillig bleiben“, so Ermer. 

Darüber hinaus braucht es aus Sicht des Zentralverbandes wirksame Bagatellschwellen, unterhalb derer kleine Liefermengen von den Pflichten der ausgenommen werden. „Ein paar Kartons Lebkuchen dürfen nicht denselben bürokratischen Aufwand auslösen wie das Verpackungsgeschäft eines internationalen Konzerns. Wir brauchen Regeln, die zwischen großen Mengen und kleinen handwerklichen Lieferungen unterscheiden“, fordert Ermer.

Auch bei den Meldeverfahren fordert der Zentralverband mehr Pragmatismus. Betriebe sollten ihre EU-Lieferungen möglichst unkompliziert über die bestehenden nationalen Systeme melden können. Die Daten könnten anschließend automatisiert in ein EU-weit einheitliches Meldesystem überführt werden. „Europas Wirtschaft braucht einheitliche praxistaugliche Lösungen – aber keine 27-fache Bürokratie“ so Ermer.

 

Bäckereifachverkäuferin reicht eine volle Bäckertüte

Über den Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.

Der 1948 gegründete Zentralverband vertritt die deutschen Innungsbäcker auf lokaler und regionaler sowie Bundes- und EU-Ebene. Als Spitzenverband des backenden Gewerbes in Deutschland verfolgt er die Interessen von deutschlandweit über 9.600 Betrieben mit knapp 240.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von 16,27 Milliarden Euro in Bäckereien und Konditoreien. Der Zentralverband setzt sich auf allen politischen Ebenen gemeinsam mit den Landesinnungsverbänden und den Bäckerinnungen für die Interessen seiner Mitglieder ein und sichert bzw. verbessert so die unternehmerischen Rahmenbedingungen der deutschen Innungsbäcker. Auch die Förderung des Nachwuchses ist ein zentraler Punkt in der Verbandsarbeit. Mit Initiativen wie „Bäckman“ oder „Back dir deine Zukunft“ werden gezielt Kinder und Jugendliche auf den Beruf des Bäckers aufmerksam gemacht. Genuss- und backinteressierte Verbraucher können sich zudem über die sozialen Kanäle und die Internetseite der Innungsbäcker www.innungsbäcker.de rund um die Themen Brot, Backwaren und das Bäckerhandwerk informieren. Der Zentralverband wird durch das Präsidium des Bäckerhandwerks mit Roland Ermer als Präsidenten sowie dem Hauptgeschäftsführer Dr. Friedemann Berg vertreten. Weitere Informationen zum ZV unter: www.baeckerhandwerk.de.

Susan
Hasse
Pressereferentin