Berlin, 27. November 2025. Das Europaparlament hat in seiner gestrigen Sitzung einem Kompromissvorschlag zugestimmt, der eine Verschiebung des Anwendungsbeginns der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) für alle Marktteilnehmer bis zum 30. Dezember 2026 vorsieht. Zudem wurde beschlossen, dass nur der Erstinverkehrbringer eines unter die Verordnung fallenden Rohstoffs prüfen und erklären muss, dass dieser aus einer entwaldungsfreien Quelle stammt, alle weiteren Verarbeiter und Händler jedoch nicht noch einmal eine Risikoprüfung durchführen müssen.
„Das Bäckerhandwerk begrüßt den Kompromissvorschlag des EU-Parlaments. Für den Schutz weltweiter Wälder braucht es wirksame Maßnahmen, aber eben auch verhältnismäßige und umsetzbare. Die Entwaldungsverordnung hätte aber in ihrer bisherigen Form gerade kleine und mittelständische Unternehmen des Bäckerhandwerks überfordert. Unsere Handwerksunternehmer müssen darauf vertrauen dürfen, dass z. B. Kakao, der ordnungsgemäß in die EU eingeführt wurde, auch für das Herstellen von Schokoladen-Croissants oder Mandelhörnchen verwendet werden kann“, so Dr. Friedemann Berg, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks.
Ohne die Korrektur der bereits 2023 beschlossenen EU-Entwaldungsverordnung hätte ein Bäcker z. B. für eine Schokoladenpraline bis zu 20 Referenznummern erfassen und speichern müssen sowie bei der zuständigen Behörde eine Meldung abgeben müssen. Die Verbände der betroffenen Branchen, darunter auch die des Lebensmittelhandwerks, haben sich in den vergangenen Monaten intensiv dafür eingesetzt, eine Regelung zu finden, die zugleich den Wald schützt und die Unternehmen nicht mit übermäßiger Bürokratie belastet.
Dr. Friedemann Berg: „Die gestrige Entscheidung des Europaparlaments ist Ergebnis erfolgreicher Verbandsarbeit im Interesse unserer Mitgliedsbetriebe. Zusammen mit unseren Landesverbänden und den anderen Verbänden der Lebensmittelwirtschaft und vielen einzelnen Bäckern, die mit ihren Europaabgeordneten gesprochen haben, ist es uns gelungen, der Politik in Berlin und in Brüssel zu zeigen, dass der Schutz der Wälder auch ohne bürokratische Überlastung der klein- und mittelständischen Familienbetriebe möglich ist. Jetzt müssen die Trilogverhandlungen zügig abgeschlossen und das Änderungsgesetz noch vor Jahresende verabschiedet werden.“