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Aufstiegs-BAföG soll Meisterqualifizierung attraktiver machen

Die Bundesregierung will die Förderung beruflicher Fortbildungen deutlich ausbauen. Davon können angehende Bäckermeisterinnen und Bäckermeister ebenso profitieren wie Betriebe, die ihre Beschäftigten bei einer Weiterbildung unterstützen.

Das Bundeskabinett hat am 15. Juli 2026 den Entwurf zur Reform des Aufstiegs-BAföG beschlossen. Die Förderung unterstützt unter anderem Beschäftigte, die sich auf eine Meisterprüfung vorbereiten. Sie besteht aus Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen. 

Der maximal förderfähige Betrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren soll von bislang 15.000 auf 18.000 Euro steigen. Für das Meisterstück oder eine vergleichbare Prüfungsarbeit sollen künftig bis zu 4.000 statt bisher 2.000 Euro berücksichtigt werden. Nach einer erfolgreich bestandenen Fortbildungsprüfung sollen 60 statt 50 Prozent des noch nicht fälligen Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen werden. Verbessert werden soll auch das Zusammenspiel mit betrieblichen Zuschüssen. Unterstützt ein Arbeitgeber die Fortbildung finanziell, soll dieser Zuschuss künftig nicht mehr auf die Förderung angerechnet werden. Damit können Bäckereien Beschäftigte auf dem Weg zum Meisterbrief unterstützen, ohne dass sich dadurch deren staatliche Förderung verringert.

Für das Bäckerhandwerk ist die Reform von besonderer Bedeutung. Der Meisterbrief vermittelt nicht nur fachliche und betriebswirtschaftliche Kenntnisse. Er ist auch Grundlage für die Übernahme oder Gründung eines Betriebs und für die Ausbildung des beruflichen Nachwuchses. Höhere Förderbeträge können dazu beitragen, finanzielle Hürden auf diesem Weg zu senken.

Darüber hinaus soll der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende in Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen steigen, von 150 auf 160 Euro monatlich je Kind. Das ist ein sinnvoller Schritt, reicht aber angesichts der tatsächlichen Betreuungskosten häufig nicht aus.

Der Gesetzentwurf muss nun das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Die Neuregelungen sollen am 1. August 2027 in Kraft treten. Der Zentralverband begrüßt die bessere Förderung der Meisterqualifizierung und wird das weitere Verfahren begleiten.

Stand: 19. August 2026