Mit einer von seiner Mitgliederversammlung einstimmig verabschiedeten Resolution fordert der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks die zügige Umsetzung des Koalitionsversprechens zur Sonn- und Feiertagsarbeit. Das Bäckerhandwerk soll wie im Koalitionsvertrag vereinbart und angekündigt in den Ausnahmekatalog des § 10 Absatz 1 Arbeitszeitgesetz aufgenommen werden – ohne zusätzliche branchenspezifische Einschränkungen. „Die Vereinbarung im Koalitionsvertrag dazu ist klar und kein Selbstzweck – sie muss jetzt zügig umgesetzt werden und in der Backstube ankommen“, erklärt Roland Ermer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks. Es sei weder nachvollziehbar noch länger hinnehmbar, dass noch kein Gesetzentwurf zur Umsetzung des Koalitionsvertrages vorliegt, so Ermer weiter.
Dazu bittet der Zentralverband um Unterstützung:
- Der Zentralverband ruft alle Mitgliedsbetriebe auf, die nachfolgende Resolution an ihre Wahlkreisabgeordneten zu mailen und zu bitten, sich für das darin bezeichnete Anliegen gegenüber der Bundesregierung einzusetzen. „Wir rufen alle Innungsbäcker auf, sich an der Aktion zu beteiligen, um den Druck auf die Politik zu erhöhen“, appelliert Zentralverbandspräsident Ermer.
- Der Zentralverband ruft alle Landesinnungsverbände auf, die nachfolgende Resolution an ihre Landesregierungen und zuständige Landespolitiker zu geben.
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Neuregelung muss zum 1. Januar 2027 kommen und in der betrieblichen Praxis funktionieren. Handwerksbäckereien sichern die regionale Versorgung der Bevölkerung mit dem Grundnahrungsmittel Brot und Backwaren und erhalten die deutsche Brotkultur. Damit sie dies auch zukünftig zuverlässig erfüllen können, brauchen sie verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen und müssen in den Ausnahmekatalog des § 10 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz aufgenommen werden.
Die Resolution der Mitgliederversammlung des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks können Sie nachstehend herunterladen.