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15. Februar 2024

Mehr Geld für alle Azubis im Bäckerhandwerk: Tarifvertrag wird allgemeinverbindlich

Berlin, 15. Februar 2023. Der neue Tarifvertrag für Auszubildende des Bäckerhandwerks wird allgemeinverbindlich. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat die entsprechende Allgemeinverbindlichkeitserklärung unterzeichnet. Die deutliche Steigerung der Ausbildungsvergütung um über 25 Prozent ist aus Sicht des Zentralverbandes allerdings nur ein Baustein, um Ausbildung im Bäckerhandwerk attraktiv zu halten. Nun muss dringend die Neuordnung der Ausbildungsverordnungen auf den Weg gebracht werden.

 

Im Juli 2023 hatten sich der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks und die Gewerkschaft NGG auf den Abschluss eines neuen Tarifvertrages für die Auszubildenden des Bäckerhandwerks geeinigt und die Allgemeinverbindlichkeit beim Bundesarbeitsministerium (BMAS) beantragt. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung wird nach Mitteilung des BMAS am 19. Februar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gilt damit rückwirkend für alle rund 10.000 Auszubildenden des Bäckerhandwerk.

„Das erzielte Ergebnis der beiden Sozialpartner Zentralverband und Gewerkschaft ist ein wichtiges Signal“, so Roland Ermer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks„Die Ausbildungsvergütung im Bäckerhandwerk bleibt damit attraktiv und muss sich im Vergleich mit anderen Branchen nicht verstecken. Allerdings“, so Ermer weiter, „sind weitere Schritte notwendig, um die Ausbildungsberufe attraktiver zu machen. Wir brauchen dringend eine Neuordnung der Ausbildungsverordnungen der Berufe im Bäckerhandwerk. Wir müssen die Inhalte der Ausbildungen modernisieren und die Berufsbeschreibungen anpassen. Um dem veränderten Bildungsverhalten und gesellschaftlichen Veränderungen gerecht zu werden, braucht es dringend mehr Flexibilität und zeitgemäße Anpassungen, um den Bedarfen gerecht zu werden.

Die Neuordnung eines Ausbildungberufs muss grundsätzlich zwischen den Sozialpartnern vereinbart werden. „Leider versperrt sich der Sozialpartner NGG aus nicht nachvollziehbaren Gründen der notwendigen Modernisierung der Ausbildungsverordnung für den Ausbildungsberuf Fachverkäufer und ignoriert so die Lebenswirklichkeit vieler junger Menschen und der Betriebe“, so Friedemann Berg, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes. Der Zentralverband habe bereits ein Konzept vorgelegt, das weitreichende Zugeständnisse vorsieht und dennoch von der NGG als Grundlage für weitere Gespräche abgelehnt wird. „Es ist nun die Zeit, den nächsten Schritt zu machen und gemeinsam Verantwortung für die Nachwuchsgewinnung wahrzunehmen. Wir erwarten von unserem Sozialpartner, dass er sich hier endlich bewegt“, bringt es Berg auf den Punkt.

Der neue Tarifvertrag enthält folgende wesentliche Eckpunkte:

1. Laufzeit des Tarifvertrages: 01.08.2023 bis 28.02.2025.

2. Erhöhung der tariflichen Ausbildungsvergütung:

a) In einer ersten Stufe, die vom 01.08.2023 bis 31.12.2024 läuft, auf:

  • im 1. Ausbildungsjahr 860 Euro brutto
  • im 2. Ausbildungsjahr 945 Euro brutto
  • im 3. Ausbildungsjahr 1085 Euro brutto.

Hinzukommen monatlich 50 Euro Inflationsausgleichsprämie (IAP).

b) In einer zweiten Stufe, die vom 01.01.2025 bis 28.02.2025 läuft:
Mit Ende der ersten Stufe des Tarifvertrages (zum 31.12.24) fällt die Inflationsausgleichsprämie weg. An ihre Stelle treten mit Beginn der zweiten Stufe des Tarifvertrages (ab 01.01.2025) weitere 70 Euro brutto mehr Ausbildungsvergütung. Die tarifliche Ausbildungsvergütung erhöht sich damit ab dem 01.01.2025

  • im 1. Ausbildungsjahr von 860 Euro brutto auf 930 Euro
  • im 2. Ausbildungsjahr von 945 Euro brutto auf 1015 Euro
  • im 3. Ausbildungsjahr von 1085 Euro brutto auf 1155 Euro.

3. ÖPNV-Ticket bzw. Fahrkostenzuschuss ab 01.09.2023:

Die Auszubildenden erhalten ab 01.09.2023 verbindlich vom Ausbildungsbetrieb die tatsächlich entstandenen monatlichen Kosten eines 29-Euro-Tickets erstattet. In den Bundesländern, in denen noch kein 29-Euro-Ticket angeboten wird, haben die Azubis Anspruch auf Zahlung eines Fahrtkostenzuschusses von bis zu 29 Euro pro Monat für Fahrten mit dem ÖPNV.

Pressekontakt:

Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
Susan Hasse
Tel: (030) 20 64 55-42
E-Mail: presse@baeckerhandwerk.de
Internet: www.baeckerhandwerk.de