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News

24. Januar 2017

Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen allgemeinverbindlich

Bäckerauszubildende kneten Teig

Berlin, 24. Januar 2017. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. hatte sich mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) über einen Neuabschluss des Tarifvertrages über Ausbildungsvergütungen für Auszubildende (Lehrlinge) des Bäckerhandwerks in der Bundesrepublik Deutschland geeinigt. Die Ausbildungsvergütung erhöht sich danach wie folgt:

Ab 1. September 2016:

Im 1. Ausbildungsjahr                       485 Euro monatlich brutto,
im 2. Ausbildungsjahr                       620 Euro monatlich brutto,
im 3. Ausbildungsjahr                       750 Euro monatlich brutto,

ab 1. September 2017:

im 1. Ausbildungsjahr                        500 Euro monatlich brutto,
im 2. Ausbildungsjahr                       640 Euro monatlich brutto,
im 3. Ausbildungsjahr                       770 Euro monatlich brutto.

Der neue Tarifvertrag kann erstmals zum 31. August 2018 gekündigt werden. In einer Protokollnotiz zum Tarifvertrag weisen die Tarifvertragsparteien die ausbildenden Betriebe auf die unstrittigen, gesetzlich festgelegten Rechte und Pflichten der Auszubildenden hin.

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hatte gemeinsam mit der NGG beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beantragt, den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären. Der Tarifausschuss im BMAS hat im Dezember 2016 über den Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages (AVE) öffentlich verhandelt und der AVE einstimmig zugestimmt.

Das BMAS hat die AVE nun gestern im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit dieser Veröffentlichung hat die AVE rückwirkend zum 01.09.2016 Rechtskraft erlangt.

Pressekontakt:

Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
Michael Wippler, Präsident
Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer
Tel: (030) 20 64 55-0
E-Mail: presse@baeckerhandwerk.de
Internet: www.baeckerhandwerk.de