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19. März 2004

Neue EU-Verordnung sieht umfangreiche Dokumentationspflichten vor

CEBP setzt sich mit Partnern für praxistaugliche Lösung ein, um Schaden für Bäcker- und Konditorenhandwerk abzuwenden.

Brüssel, 19. März 2004. Verbraucherschutz durch Information – für Deutschlands Handwerksbäcker ein freiwilliger Service, der ihnen Wettbewerbsvorteile sichert. Doch geht es nach dem Willen von David Byrne, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, sollen sich die Bäcker und Konditoren künftig einem aufwändigen bürokratischen Verfahren unterziehen, wenn sie ihre Kunden über den Nährwert ihrer Produkte informieren wollen oder Aussagen zur gesundheitlichen Wirkung machen möchten. So sieht es die von der EU-Kommission geplante Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (KOM/SEC/SYN:2003/424) vor. Der Verordnungsentwurf berücksichtigt dabei nicht, dass die Stückzahl der hergestellten Produkte im Handwerk in der Regel sehr klein ist. Bei jeder nährwertbezogenen Angabe müssten dennoch aufwändige Nährwertprofile erstellt und dem Kunden zur Verfügung gestellt werden.
Die daraus folgende enorme Bürokratisierung wäre vor allem für kleine und mittelständische Betriebe verheerend. „Wir befürchten eine Beschleunigung der Konzentration auf dem Backwarenmarkt. Diese geplante Verordnung geht eindeutig zulasten der rund 150.000 individuellen Bäcker- und Konditorenbetriebe in Europa“ so Dr. Eberhard Groebel, Generalsekretär der CEBP, Conféderation Européenne de la Boulangerie und Patisserie. „Wir setzen uns daher nachdrücklich für eine Änderung der Verordnung ein und begrüßen die Unterstützung, die wir dabei von den EU-Parlamentariern Renate Sommer und Dr. Peter Liese erfahren. Nach deren Änderungsanträgen sollen Betriebe, die unverpackte Produkte verkaufen, von der neuen Verordnung ausgenommen werden“, so Groebel zu den aktuellen Änderungsvorschlägen. „Die CEBP hat alle Mitglieder des entscheidenden Ausschusses im EU-Parlament aufgefordert, die Änderungsanträge gegenüber der Kommission durchzusetzen. Andernfalls sind existenzbedrohende Konsequenzen für viele der 150.000 handwerklichen Betriebe mit 1,7 Millionen Mitarbeitern in Europa zu erwarten. Sollte die Verordnung unverändert verwirklicht werden, bestätigt das unsere Befürchtung, dass sich die EU-Kommission im lebensmittelrechtlichen, im lebensmittelaufsichtsrechtlichen sowie im verbraucherschutzrechtlichen Bereich allein an den industriellen Produzenten orientiert und die Interessen einer großen Mehrzahl von kleinen und mittleren Betrieben vernachlässigt.“


Pressekontakt:
Dr. Eberhard Groebel
Tel. ++49-(0) 171/3621379

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