Direkt zur Hauptnavigation dem Inhalt oder zum Seitenfuß.

News

24. Mai 2007

Frühjahrs-Pressekonferenz des Zentralverbandes

Peter Becker, Präsident des Zentralverbandes, gibt gemeinsam mit Dr. Eberhard Groebel, Hauptgeschäftsführer, heute in Berlin folgende Erklärung ab:

Wirtschaftsdaten Bäckerhandwerk 2006
Im vergangenen Jahr haben die deutschen Handwerksbäcker rund 11,88 Milliarden. Euro umgesetzt. Das entspricht einem nahezu stabilen Gesamtumsatz gegenüber dem Vorjahresergebnis. Die Anzahl der Betriebe ist weiter gesunken auf 16.280 (Vorjahr: 16.741 = - 2,7 Prozent).

Wenn auch noch keine belastbaren statistischen Werte vorliegen, weisen doch deutliche Tendenzen auf einen leichten Umsatzzuwachs von rund 1,5 Prozent im ersten Quartal 2007 hin. Peter Becker: „Der wirtschaftliche Aufschwung ist für Handwerksbäcker ebenso zu spüren wie das steigende Bewusstsein unserer Kunden für gesunde Ernährung und guten Geschmack“.

Trotz der positiven Tendenz warnte Peter Becker davor, dass durch nach wie vor steigende Personal- und Energiekosten der Druck auf die Betriebe weiter steige. Es stehe im Ermessen des Gesetzgebers, Beiträge zur Kostensenkung zu leisten, vorzugsweise im Bereich der Energiekostensteigerung.

Ausbildung im Bäckerhandwerk immer beliebter

Die Berufsausbildung im Bäckerhandwerk erfreut sich weiterhin steigender Beliebtheit. Aktuell lassen sich 36.209 junge Menschen im Bäckerhandwerk ausbilden; das entspricht einem Zuwachs von 4,1 Prozent gegenüber 2005. Präsident Peter Becker: „Unser Bäckerhandwerk wird seiner gesellschaftspolitischen Verpflichtung für ein ausreichendes Angebot an Ausbildungsplätzen in beispielhafter Weise gerecht. Unsere Ausbildungsbetriebe leisten hervorragende Arbeit, und die Prüfungsergebnisse können sich sehen lassen!“ Eine solide Ausbildung im Bäckerhandwerk bis hin zur Meisterprüfung biete hervorragende Chancen, als selbstständiger Bäckermeister unternehmerisch tätig zu werden. Knapp ein Drittel der Bäckereien stehe in den kommenden zehn Jahren zur Übergabe an motivierte Nachfolger bereit.

Bäckerhandwerk kritisch zur Novellierung der Verpackungsverordnung
Die Bundesregierung hat eine Novelle zur Verpackungsverordnung vorgelegt, wonach alle Hersteller und Vertreiber von „Serviceverpackungen“ verpflichtet werden sollen, für die von ihnen herausgegebenen Verpackungen eine Lizenzgebühr an ein duales Entsorgungssystem zu entrichten. Damit soll die bisher bestehende Rücknahmeverpflichtung für solche Verpackungen entfallen. Tatsache ist aber, dass in den vergangenen zehn Jahren nahezu kein Verbraucher eine Brötchentüte, ein Papptablett oder ähnliches Verpackungsmaterial in eine Bäckerei/Konditorei zurück gebracht hat.  Vielmehr haben die Verbraucher großenteils solche, teilweise durch Lebensmittelanhaftungen belastete Verpackungen in aller Regel ihrem Hausmüll zugeführt, für dessen Entsorgung sie eine entsprechende finanzielle Gegenleistung zu erbringen haben.

Sollten nach den Vorstellungen der Bundesregierung nun die Bäckereibetriebe zur Zahlung einer Lizenzgebühr für die von ihnen herausgegebenen Verpackungen verpflichtet werden, so bedeutet dies im Ergebnis eine Zahlung ohne entsprechende Gegenleistung.
Der Verbraucher wird auch in Zukunft diese Verpackungen ganz überwiegend dem von ihm bereits finanzierten Hausmüll zuführen und somit über mögliche Lizenzgebühren doppelt zur Kasse gebeten.

Das Bäckerhandwerk akzeptiert die Zielsetzung der Bundesregierung, eine haushaltsnahe Entsorgung sicherzustellen. Diese Zielsetzung darf allerdings nicht ausschließlich zu Gunsten einer Umsatz- und Ertragssteigerung bei den dualen Entsorgungssystemen verwirklicht werden, sondern hat sich an den wirtschaftlichen und verbraucherschutzpolitischen  Gegebenheiten zu orientieren.

Wir schlagen deshalb folgende Regelung vor:

Um der besonderen Situation der Verkaufsstellen im Lebensmittelhandwerk (Bäcker, Fleischer, Konditoren) gerecht zu werden und gleichzeitig eine finanzielle Doppelbelastung der Kunden dieses Bereiches zu vermeiden, wird im § 6 Abs. 1 des uns vorliegenden Entwurfs (Leseversion, Stand: 02. März 2007) folgender Satz 2 eingefügt:

„Vertreiber von Verkaufsverpackungen, die zur Abgabe unverpackter (loser), selbst hergestellter Lebensmittel bestimmt sind, tragen höchstens 30 % der üblichen Lizenzkosten für diese Verpackungsarten.“

Begründung:
Die in den Unternehmen des Lebensmittelhandwerks und vielfach auch des Lebensmitteleinzelhandels herausgegebenen Serviceverpackungen dienen einer transportgerechten Verpackung frischer Lebensmittel großenteils individueller Rezeptur. Auf Grund dieser Beschaffenheit sind diese Verpackungen häufig mit Lebensmittelanhaftungen und Resten belastet. Dies führt dazu, dass der Verbraucher solche kontaminierten Verpackungen regelmäßig in den Restmüll entsorgt, für dessen Beseitigung er von seinem kommunalen Entsorger bereits mit einer entsprechenden Gebühr belastet wird. Aktuelle Analysen haben belegt, dass der Verbraucher deutlich mehr als 70 Prozent auf diesem Wege über seinen Restmüll entsorgt. Auf Grund dieser Tatsache ist eine Belastung der zur Verpackung von frischen Lebensmittelprodukten verwendeten Serviceverpackungen mit 30 Prozent der in anderen Fällen üblichen Lizenzgebühr sachgerecht, angemessen und der Akzeptanz der vorgesehenen Rechtsänderung sowohl im Kreise der Vertreiber solcher Verpackungsarten wie auch der Verbraucher sehr zuträglich.

Verbraucherinformationsgesetz
Nachdem der erste Versuch der Bundesregierung zur Verabschiedung eines Verbraucherinformationsgesetzes wegen der verfassungsrechtlich begründeten Weigerung des Bundespräsidenten zur Unterschrift misslungen ist, hat sie nun einen neuen Entwurf vorgelegt.

Präsident Peter Becker: „Wiederum befürchten wir neue, bürokratische Belastungen unserer Betriebe, ohne dass die Verbraucher einen nennenswerten Nutzen davon hätten, denn auf Bundes- und Landesebene bestehen bereits zahlreiche Einzelregelungen (Informationsfreiheitsgesetze).

Auch nach dem neuen Entwurf sollen Wettbewerber mit Hilfe der öffentlichen Verwaltung leichten Zugang zu relevanten Unternehmensinformationen erhalten. Die Frage der Weitergabe solcher Informationen durch die Behörden liegt dann im Ermessensspielraum der Beamten.

Hauptgeschäftsführer Dr. Eberhard Groebel: „Derzeit ist überhaupt nicht klar, was unter „Verstößen gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht gem. § 1 Abs. 1 des Gesetzes“ zu verstehen ist. Wir fordern deshalb im Interesse der Rechtssicherheit und einer sachlich begründeten Verbraucherschutzpolitik eindeutige Definitionen.“

Insgesamt beklagt der Zentralverband des deutschen Bäckerhandwerks eine immer weiter um sich greifende Bürokratisierung und Regulierung vorgeblicher Verbraucherinteressen, die unter dem Deckmantel angeblicher Verbraucherschutzpolitik immer tiefer in betriebliche und betriebspraktische Arbeitsabläufe eingreifen. Präsident Peter Becker: „Die Verbraucherschutzpolitik entwickelt sich immer stärker als regierungsamtlicher Ausdruck eines tiefen Misstrauens in die Lebensmittelproduktion. Unser Bäcker- und Konditorenhandwerk hat täglich 15 bis 20 Millionen Kunden und möchte nachdrücklich betonen, dass gerade im Lebensmittelhandwerk das Verhältnis vom Kunden zum Produzenten im Gegensatz zur amtlichen Verbraucherschutzpolitik von einem Höchstmaß an Vertrauen getragen ist.“

Das Bäckerhandwerk begrüßt jede freiwillige Maßnahme, die zu einer wirkungsvollen Verbesserung der Information seiner Kunden führt. Hauptgeschäftsführer Dr. Eberhard Groebel: „Wir müssen zu einer neuen Definition des Verbraucherschutzgedankens in Deutschland und Europa kommen, ohne Bevormundungseffekt – einer Definition, die vom mündigen und vernunftbegabten Verbraucher ausgeht. Sie muss der Tatsache Rechnung tragen, dass unsere Kunden im Bäcker- und Konditorenhandwerk wie im Lebensmittelhandwerk allgemein, auf Grund der besonderen Nähe zum Verkaufspersonal und zum Produzenten des Lebensmittels, völlig andere Wege der Informationsvermittlung in Anspruch nehmen können, als dies durch die organisierte und aus Steuermitteln finanzierte Verbraucherschutzindustrie immer wieder gefordert wird. Unser Bäckerhandwerk bietet optimale Verbraucherinformation; die Qualität unserer Produkte bietet optimalen Verbraucherschutz.“

Pressekontakt:
Dr. Eberhard Groebel, Hauptgeschäftsführer
Tel: (030) 206455-27
E-Mail: wg@baeckerhandwerk.de

Pressekontakt:

Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
E-Mail: presse@baeckerhandwerk.de
Internet: www.baeckerhandwerk.de