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News

21. März 2019

Erfolg für kleine Handwerksbäckereien: Zentralverband verhindert Gebührenerhöhung für die Kontrolle des Brotgewichts

Berlin, 21.03.2019 – Erfreuliche Nachrichten für kleine Handwerksbäckereien: Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hat eine weitere Erhöhung der Gebühren für die Kontrolle des Brotgewichts durch die Eichämter verhindert. Der Bundesrat hat der neuen Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV) bereits zugestimmt, mit der die Kosten für diese Kontrollen unverändert bleiben.

Michael Wippler, Präsident des Zentralverbandes, zeigt sich über die neue Mess- und Eichgebührenverordnung erfreut: „Die ursprünglich vorgesehenen Gebührenanpassungen hätten besonders kleine Betriebe extrem belastet. Für sie sollten die Gebühren um bis zu 27% ansteigen.“ Industrielle Großproduzenten hätten dagegen von einer Gebührensenkung profitiert. „Das war niemandem zu vermitteln und wird zum Glück auch nicht kommen“, begrüßt Wippler die Entscheidung. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks sieht seine Arbeit aber noch nicht getan: Die besonderen Gebührentatbestände für kleine Bäckereien mit wenigen Verkaufsstellen sind seit 2015 ausnahmslos gestrichen, was der Zentralverband als Fehlentscheidung wertet. „Es ist überfällig, gerade die kleinsten Handwerksbäckereien von den sehr hohen Kontrollgebühren zu entlasten. Denn ein Erhöhungsstopp ist trotzdem keine langfristige Erleichterung“, so Wippler.

Der Zentralverband setzt sich seit Langem für eine Anpassung der Gebührenentwicklungen bei der Brotgewichtskontrolle ein. Hauptgeschäftsführer Daniel Schneider erklärt: „Hätte die Bundesregierung die Gebührenerhöhung für Kleinbetriebe nicht zurückgenommen, hätten sich die Gebühren für kleine Handwerksbetriebe seit dem Jahr 2015 um über 400% erhöht. Zum Vergleich: Für industrielle Großhersteller hätte sich nur eine Gebührensteigerung von 200% ergeben.“ Das Gegenargument, die Betriebe können sich diese Gebühren sparen, wenn sie nicht gegen Gewichtsanforderungen verstoßen, weist er entschieden zurück: „Eine Bäckerei muss die Gebühren auch dann bezahlen, wenn kein Verstoß festgestellt wurde. Das ist ungefähr so, als müsste man nach einer Geschwindigkeitskontrolle bezahlen, auch wenn die Höchstgeschwindigkeit beachtet wurde.“ Der Verband setzt sich somit weiterhin für eine Reform des Eichrechts ein, das kleine Hersteller auch an anderen Stellen strukturell benachteiligt. Die neue Gebührenverordnung sei immerhin ein Teilerfolg. 

Pressekontakt:

Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
Michael Wippler, Präsident
Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer
Tel: (030) 20 64 55-0
E-Mail: presse@baeckerhandwerk.de
Internet: www.baeckerhandwerk.de