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30. April 2002

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks begrüßt eine wichtige Vorentscheidung im Europäischen Parlament zum Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates über Lebensmittelhygiene

Vor wenigen Tagen hat der unter Leitung des deutschen Abgeordneten Dr. Schnellhardt stehende Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik im Europäischen Parlament über die zukünftige Gestaltung des Rechtes der Lebensmittelhygiene in der EU wichtige Vorentscheidungen getroffen. Schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt hat sich der europäische Dachverband der nationalen Bäcker- und Konditorenverbände, CEBP, mit dem Ausschussvorsitzenden Dr. Schnellhardt, MdEP, in Verbindung gesetzt und Änderungsanträge zum Verordnungsvorschlag vorgelegt. Dabei wurde insbesondere der geforderte Nachweis der Betriebe über die Einhaltung hygienerechtlicher Vorschriften durch eine schriftliche Dokumentation kritisiert. Die Alternativvorschläge der CEBP orientieren sich an den betrieblichen Gegebenheiten der handwerklichen Herstellung von Bäcker- und Konditoreiwaren. Dankenswerterweise hat der EU-Abgeordnete Dr. Peter Liese, selbst dem Bäcker- und Konditorenhandwerk freundschaftlich verbunden, diese Überlegungen aufgegriffen und in den entsprechenden Beratungen des Ausschusses weiterverfolgt. Zusätzlich haben andere Mitgliedsverbände der CEBP gegenüber ihren nationalen EU-Abgeordneten gleichfalls diese Argumentationslinie vertreten. Ergänzend ist auch der Deutsche Konditorenbund im gleichen Sinne tätig geworden.

Präsident Peter Becker: „Die Gesetzgebung in Europa muss sich stärker als bisher an den Belangen der großen Mehrzahl der Bäcker- und Konditoreibetriebe in Europa orientieren, einer Mehrheit von rund 150.000 Handwerksbetrieben dieser Art mit rund 1,7 Mio. Mitar-beitern gegenüber wenigen industriellen Herstellern. Einmal mehr zeigt sich, dass eine Vielzahl von Regelungen, die unser deutsches Bäcker- und Konditorenhandwerk betreffen, in Brüssel diskutiert und umgesetzt wird. Damit bestätigt sich die Notwendigkeit einer starken europäischen Interessenvertretung unseres Handwerks, die in den letzten beiden Jahren deutlich verbessert worden ist.“

Hauptgeschäftsführer Dr. Eberhard Groebel: „Mit diesem Änderungsvorschlag wird keinesfalls der anspruchsvolle Hygienestatus der kleinen und mittleren Betriebe des Bäcker- und Konditorenhandwerks in Europa in Frage gestellt, sondern lediglich eine Verfahrensweise vorgeschlagen, die sich an den Möglichkeiten und Notwendigkeiten des handwerklichen Mittelstandes orientiert.“

Im weiteren Beratungsgang muss dieser Vorschlag noch vom zuständigen Ministerrat der EU akzeptiert werden.

Pressekontakt:

Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
Daniela Kinkel, Andrea Knaden
Telefon: 02224 / 7704 – 32
E-Mail: wg@baeckerhandwerk.de

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