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Testangebotspflicht wird ausgeweitet

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 21.04.2021 beschlossen, die Corona-Arbeitsschutzverordnung erneut zu ändern. Die Änderung bringt für die Betriebe bundesweit folgende Verpflichtungen mit sich:  

  • Die Verpflichtung des Arbeitgebers, jeder und jedem Beschäftigten, der nicht ausschließlich in der eigenen Wohnung arbeitet, unabhängig vom jeweiligen Infektionsrisiko zweimal pro Woche einen Coronatest anzubieten. 

  • Arbeitgeber müssen die entsprechenden Unterlagen, wie Rechnungen und Angebotsnachweise an die Beschäftigten, nunmehr bis zum 30. Juni 2021 als Nachweis gegenüber den zuständigen Behörden aufbewahren.  

Die Art der Tests ist egal - es können PCR-Tests, Antigen-Schnelltests oder Selbsttests verwendet werden.  

Die Kosten für die Tests müssen die Arbeitgeber tragen. 

Arbeitnehmer sind nach der Verordnung der Bundesregierung nicht verpflichtet, das Testangebot anzunehmen. 

Es gibt auch keine Bescheinigungspflicht über das Testergebnis. 

Die Änderung der Arbeitsschutzverordnung tritt am 23.04.2021 in Kraft. 

Bewertung:  

Das Bundesarbeitsministerium begründet die pauschale verstärkte Testpflicht mit einer Studie der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, wonach Gegenden mit hoher Erwerbsquote für alle bisherigen drei Infektionswellen signifikant erhöhte Infektionszahlen gegenüber Regionen mit geringerer Erwerbsquote verzeichnet hätten. 

Diese Ausweitung der Angebotspflicht für Arbeitgeber ist aus unserer Sicht höchst kritisch zu bewerten.  

Am 20. April war erst die stufenweise Testpflicht (in der Regel ein Test pro Woche, in bestimmten Fällen zwei Tests pro Woche) in Kraft getreten. Durch die Ausweitung der Testangebotspflicht werden den Betrieben - in ohnehin schon sehr herausfordernden Zeiten - weitere immense Kosten aufgebürdet. Bereits bestellte Testmengen werden mit Inkrafttreten der verschärften Testpflicht nicht reichen, Tests könnten sich auf dem Markt verteuern und das angeschlagene Vertrauen in die Politik könnte weitersinken.  

Stand: 23.04.2021