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Telefonische Krankschreibung bis Ende März möglich
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat erneut die Möglichkeit der Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach telefonischer Anamnese verlängert. Arbeitnehmer können sich nun bis 31. März 2021 auch telefonisch krankschreiben lassen.
Zunächst war diese Regelung bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Angesichts der deutschlandweit hohen COVID-19-Infektionszahlen hat der Gemeinsame Bundesausschuss nun diese Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit um weitere 3 Monate verlängert. Bei leichten Atemwegserkrankungen kann also auch über den Jahreswechsel hinaus telefonisch eine Krankschreibung für 7 Tage (mit einer Verlängerungsmöglichkeit um weitere 7 Tage) erfolgen.
Die Pressemitteilung des G-BA dazu mit einer ausführlicheren Begründung finden Sie weiter unten im Anhang auf dieser Seite.
Bewertung
Die Verlängerung der Möglichkeit einer telefonischen Krankschreibung kann in der aktuellen Situation mit deutschlandweit anhaltenden hohen Infektionszahlen eine Maßnahme zur Entlastung der Arztpraxen und zur Eingrenzung des Ansteckungsrisikos sein. Allerdings darf diese Verlängerung nicht zum Normalfall werden.
Stand: 11.12.2020