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Muster-Arbeitgeberbescheinigung
In einigen Bundesländern oder Landkreisen gelten schon jetzt verschärfte Ausgangsbeschränkungen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere folgen werden. Damit Ihre Mitarbeiter ohne Probleme in den Betrieb kommen, müssen sie gegebenenfalls die berufliche Tätigkeit glaubhaft machen. Das dürfte vor allem für Mitarbeiter gelten, die vor 6 Uhr unterwegs sind. Und das gilt für nahezu alle Mitarbeiter im Bäckerhandwerk.
Für die Glaubhaftmachung gibt es grundsätzlich keine Vorgaben. Um Ihre Mitarbeiter im Fall von Ausgangsbeschränkungen vor Diskussionen mit den Ordnungsbehörden zu bewahren, sollten Sie ihnen eine Arbeitgeberbescheinigung ausstellen. Es ist auch durchaus sinnvoll, diese bereits auszustellen, bevor Ausgangsbeschränkungen gelten oder diskutiert werden.
Ein Muster für eine solche Arbeitgeberbescheinigung stellen wir Ihnen unten zum Download zur Verfügung.
Stand: 11.12.2020