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Mehr Zeit für die Steuererklärung
Der Bundestag gibt Steuerpflichtigen, die ihre Steuererklärung vom Steuerberater erstellen lassen, mehr Zeit. Die Steuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2019 muss erst bis zum 31. August 2021 abgegeben werden. Gleichzeitig wird auch die sogenannte Karenzzeit um sechs Monate verlängert. Während dieser Zeit fallen keine Nachzahlungszinsen an – allerdings auch keine Erstattungszinsen.
Diese Fristverlängerung ist aus Sicht der Finanzbehörden notwendig, da die Steuerberater derzeit mit der Bearbeitung von Anträgen auf Novemberhilfen, Dezemberhilfen und die Überbrückungshilfe ausgelastet sind. Sie gibt somit Beratern und ihren Mandanten genügend Zeit, die Steuererklärung gewissenhaft, richtig und mit einem günstigen Ergebnis abgeben zu können.
Stand: 12.02.2021