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Klarstellungen zur Umsatzsteuer

Das Bundesministerium der Finanzen hat wenige Tage nach Inkrafttreten der Änderungen der Mehrwertsteuer weitere Klarstellungen und Erleichterungen veröffentlicht.

Sie betreffen einerseits die in Pfandbeträgen enthaltene Umsatzsteuer. Das BMF gestattet für diesen recht komplizierten Fall Erleichterungen im Geschäft zwischen Unternehmern. Zum anderen wird eine Pauschalierung der Aufteilung bei Menüs aus Speisen und Getränken gestattet.

Wir haben unsere ZV-Information um diese Klarstellungen und Vereinfachungen aktualisiert.