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Erste Cloud-Lösung für TSE zertifiziert
Die DF Deutsche Fiskal GmbH hat am 30. September mitgeteilt, dass ihre Cloud-TSE-Lösung zur Umsetzung der Kassensicherungsverordnung vom Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert wurde.
Bisher waren nur hardware-basierte TSE am Markt verfügbar. Nunmehr wurde mit der Zertifizierung die Voraussetzung geschaffen, dass die Betriebe zur Sicherung ihrer Kassen und der Kassenaufzeichnungen eine cloudbasierte TSE einsetzen können. Die DF Deutsche Fiskal GmbH schreibt hierzu: „Damit steht dem Handel und anderen Branchen rechtzeitig zum Ende der Nichtbeanstandungsfrist eine zukunftsfähige Cloud-Lösung, die zertifiziert und rechtssicher einsetzbar ist, zur Verfügung.“
Tatsächlich ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass den Betrieben des Bäckerhandwerks, die den Einsatz einer Cloud-TSE beabsichtigen, eine solche kurzfristig zur Verfügung steht. Es ist eher zu erwarten, dass die Kassen von den Dienstleistern erst noch entsprechend angepasst werden müssen.
Wie wir bereits berichtet hatten, haben fünfzehn Bundesländer unter bestimmten Voraussetzungen eine antragslose Verlängerung der Frist der Nichtbeanstandungsregelung für die Verwendung von nicht mit TSE geschützten Kassen bis spätestens zum 31. März 2021 gestattet. Insbesondere in den Bundesländern, in denen für die Inanspruchnahme dieser Billigkeitsmaßnahme ausreichend war, dass der Einbau einer Cloud-TSE vorgesehen ist (Rheinland-Pfalz, Thüringen) und die Verfügbarkeit einer Cloud-TSE bis zum 30. September 2020 nachweislich noch nicht gegeben war (Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen), ist zu beachten, dass die Implementierung der Cloud-TSE schnellstmöglich abzuschließen ist. Soweit noch nicht erfolgt, sollte daher kurzfristig nachweislich eine Beauftragung der Einrichtung einer Cloud-TSE erteilt werden.
Stand: 16.10.2020