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Elektronischer Bon jetzt realistisch

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Anwendungserlass zur Belegausgabe überarbeitet und dabei die Anforderungen an die elektronischen Kassenbons geändert. Mit diesen neuen Regeln, die ab sofort gelten, kann der elektronische Bon den Papierbon tatsächlich ersetzen. An der grundsätzlichen Pflicht, dem Kunden für jeden noch so kleinen Einkauf einen Beleg zu erstellen, hält das BMF jedoch weiterhin fest.

Die bisherige Fassung des Anwendungserlasses zu § 146a Abgabenordnung sah vor, dass der elektronische Bon den Papierbon nur dann ersetzt, wenn der Kunde zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass ein solcher erstellt wird und der Kunde den elektronischen Beleg auch tatsächlich auf sein Telefon oder ähnliches heruntergeladen hat. Wir haben das BMF mehrfach darauf hingewiesen, dass dieses Verfahren vollkommen unrealistisch ist, da der Kunde einerseits keinen Bon haben will (und damit auch keinen elektronischen) und der Unternehmer nicht kontrollieren kann, ob der Kunde den Beleg tatsächlich heruntergeladen hat. Nach der alten Rechtslage war jeder Bäcker somit praktisch immer verpflichtet, den Bon immer auf Papier auszudrucken.

Bundesfinanzministerium reagiert auf die Kritik

Ab sofort gilt folgendes:

  • Der Kunde muss nur noch konkludent zustimmen; eine ausdrückliche Zustimmung ist nicht mehr erforderlich. Es reicht z. B. aus, wenn der Bäcker mit einem Schild an der Kasse darauf hinweist, dass ein elektronischer Bon erstellt wird.
  • Es ist nicht erforderlich, dass der Kunde den elektronischen Beleg tatsächlich herunterlädt.
  • Es ist zulässig, wenn das Kassendisplay dem Kunden z. B. einen QR-Code anzeigt, mit dem er den Bon herunterladen kann. Auch alle anderen Arten der technischen Kommunikation sind zugelassen.
  • Es reicht aber weiterhin nicht aus, dem Kunden auf dem Bildschirm lediglich den Inhalt des Bons anzuzeigen.

Unser Tipp

Bringen Sie an Ihrer Kasse z. B. solch ein Schild an, und weisen Sie Ihre Kunden auf die Möglichkeit des Downloads hin:

„Gemeinsam vermeiden wir unnötigen Abfall. Scannen Sie mit Ihrem Smartphone diesen QR-Code. Ihr Telefon lädt dann automatisch den elektronischen Bon herunter. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie dennoch einen Papierbon haben möchten.“