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Ein Jahr Corona-Pandemie
Die Corona-Pandemie bestimmt seit nunmehr 13 Monaten unser Leben. Nach einem Sommer mit bundesweit sehr niedrigen Inzidenzen befinden wir uns nun bereits in der dritten Welle, die uns wie eine seit Mitte Oktober andauernde Dauer-Welle vorkommt.
Nun will die Bundesregierung einen großen Teil der Kompetenz an sich ziehen und bundeseinheitlich Regelungen für Landkreise mit einer Inzidenz von mehr als 100 beschlossen. Das betrifft 324 von 401 Kreisen (Stand 14. April); also praktisch das ganze Land. Die meisten Bundesländer und Bundestagsabgeordnete scheinen diesem Vorhaben zuzustimmen.
In einer Hauruck-Aktion wurde der als „Notbremse“ bezeichnete Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Erst die 20-Uhr-Nachrichten am Samstag verbreiteten, dass Länder und Bundestag bis Sonntag, 12 Uhr Änderungswünsche vorlegen können. Das ist ein Vorgehen, wie wir es noch nie erlebt haben. Noch in der Nacht von Samstag auf Sonntag haben wir daher Bundesminister, Fraktionsspitzen und weitere wichtige Entscheider angeschrieben; am Montag noch einmal alle Bundestagsabgeordneten; am Dienstag noch einmal die Fraktionsspitzen.
Wir haben vor allem gefordert, auf die 20-qm-Grenze im Lebensmitteleinzelhandel zu verzichten und darauf hingewiesen, dass mit der geplanten Regelung jegliche Lieferung von Snacks und anderen Speisen in Betriebe und Privathaushalte verboten wäre. Mit Letzterem hatten wir Erfolg. Die Regelung ist ausführlicher und klarer und ermöglicht unseren Betrieben weiterhin dieses wichtige Geschäftsfeld. Die Grenze von einem Kunden je 20 qm Verkaufsfläche findet sich aber weiterhin im Gesetzentwurf.
Des Weiteren haben wir gefordert, die Außengastronomie bundesweit – unter Auflagen - zu öffnen. Unser Argument: In den Medien wurde Montag über ein Schreiben der führenden Aerosol-Forscher an die Bundes- und Landesregierungen berichtet. Wenn, wie die führenden Aerosol-Forscher dort schreiben, als sicher gilt, dass der Sars-CoV-2-Erreger „fast ausnahmslos“ in Innenräumen übertragen wird, ist die Einschränkung der Außengastronomie in Cafés – jedenfalls in der gegenwärtigen Form – unverhältnismäßig und rechtswidrig. Mehrere Abgeordnete haben uns mitgeteilt, dass sie unserer Forderung zustimmen. Im Gesetzentwurf ist diese Forderung aber noch nicht umgesetzt.
Im letzten Jahr haben wir das immer wieder erlebt: Regelungen werden oft kurzfristig und in vielen Fällen scheinbar unüberlegt geplant, wir fordern Verbesserungen für unsere Bäckereien und erreichen zum Teil unser Ziel, manchmal erst später, in einigen Fällen aber bis heute nicht.
So befürchteten wir zu Beginn der Pandemie, dass man wie in Italien die gesamte Wirtschaft schließt und Lebensmittel sogar zentral verteilen lässt. Deshalb war es wichtig, dass es uns gelungen ist, das Bäckerhandwerk mit seinen Verkaufsstellen als systemrelevant und für die Versorgung unerlässlich zu qualifizieren. Anders als viele andere Betriebe konnten unsere Bäckereien daher durchgehend weiterarbeiten und verkaufen.
Wichtig war in diesem Zuge der beginnenden Krise auch, die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Betriebe wirtschaftlich arbeiten können. Das Verfahren für die Beantragung von Kurzarbeit wurde auch auf Forderung unseres Zentralverbandes im vergangenen Frühjahr vereinfacht und beschleunigt.
Wir haben zusammen mit anderen Verbänden dafür gesorgt, dass im Frühsommer die Außengastronomie wieder öffnen durfte und weitere wichtige Umsätze nicht verloren gehen. Wir haben uns mit Erfolg für eine Mehrwertsteuer-Senkung für die Vor-Ort-Gastronomie stark gemacht.
Gegen erhebliche Widerstände des Finanzministeriums konnten wir eine Verlängerung der Frist zur Einführung der TSE erreichen. Bis medizinische Masken Pflicht wurden, war es unseren Mitarbeitern gestattet, Face-Shields zu tragen, was bei einem langen Arbeitstag eine wertvolle Entlastung war.
Ein großer Erfolg war es, dass auch Bäckereien November- und Dezemberhilfen bekommen. Wir konnten durch gezielte Interessenvertretung dafür sorgen, dass die Betriebe des Bäckerhandwerks mit Cafés bei der November- und Dezemberhilfe von Anfang an als Gastronomiebetrieb zählen. Mehrere Tage und Wochen hat es gedauert und viele Gespräche, zuletzt spätabends vor dem Start der Novemberhilfe, waren nötig, diese besondere Regelung zu ermöglichen. Das ist übrigens ein Erfolg, um den uns bis heute viele andere Branchen beneiden, und einige brauchten bis in den März hinein, bis ihre Betriebe bei diesen Hilfen berücksichtigt wurden.
Derzeit beißen wir noch auf Granit, wenn es darum geht, dass die Bäckereien, die mit ihren geschlossenen Cafés viel renditestarken Umsatz verlieren, auch die Überbrückungshilfe III beantragen können. Aber hier, wie auch bei der 20-qm-Regel und der Kostenübernahme für die Schnelltests, bleiben wir hart.
In diesem Jahr war der Newsletter Krusten & Krumen unser direkter Draht zu Ihnen. Ihre vielen Zuschriften zeigen uns, dass wir mit unserem Informationsangebot häufig richtig lagen und für viele Betriebe etwas Licht und Übersicht in die Situation bringen konnten.
Wir werden uns als Interessenvertretung auch weiter für Ihre Belange einsetzen und mit unserem Newsletter wichtige und aktuelle Informationen zur Situation und den erforderlichen Handlungsweisen im Zusammenhang mit der Corona-Krise transportieren.
Stand: 15.04.2021