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Ausweitung der Registrierungspflicht

Bisher mussten sich Bäcker, die ausschließlich vorlizensierte Serviceverpackungen verwenden, nicht im Register LUCID registrieren. Das betrifft z. B. Bäckertüten und Brotpapier. Viele Handwerksbäckereien sind daher nicht verpflichtet, sich selbst zu registrieren.

Hier gilt ab 1. Juli 2022 eine neue Regelung: Auch Inverkehrbringer, die ausschließlich vorlizensierte Serviceverpackungen verwenden, müssen sich beim Register LUCID registrieren. Diese Registrierung soll sich aber auf die Erklärung beschränken, dass man ausschließlich vorlizensierte Serviceverpackungen verwendet. Eine darüberhinausgehende Meldung der verwendeten Verpackungen ist nicht vorgesehen.

Stand: 22.Juni 2021