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Corona-News

3G, 2G oder 2G plus - Welche Regeln jetzt gelten

Die für Sie wichtigsten Änderungen aus der Ministerpräsidentenkonferenz und dem Infektionsschutzgesetz in der Übersicht:

  • Am Arbeitsplatz gilt 3G. Alle Mitarbeiter müssen vollständig geimpft, genesen oder getestet sein.
  • Der Arbeitgeber muss dies täglich kontrollieren und dokumentieren. Dies kann auch ein beauftragter Mitarbeiter machen (z.B. eine Filialleiterin).
  • Der Arbeitgeber darf seine Mitarbeiter nach ihrem Impfstatus fragen, der Mitarbeiter muss wahrheitsgemäß antworten und ggf. den erforderlichen Nachweis erbringen.
  • Der Arbeitgeber muss seinen Mitarbeitern mindestens zwei kostenlose Tests in der Woche anbieten. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die übrigen Tests auf eigene Kosten durchzuführen.
  • Ob die für die Tests aufgewendete Zeit bezahlte Arbeitszeit ist, ist umstritten.
  • Verstöße sind sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer bußgeldbewehrt.
  • Der Arbeitgeber muss seinen Arbeitnehmern Home-Office anbieten, soweit dies möglich ist, die Arbeitnehmer müssen dieses Angebot annehmen, soweit es möglich ist.
  • Im Öffentlichen Nahverkehr und in den Zügen des Regional- und Fernverkehrs gilt 3G. Weisen Sie Ihre ungeimpften Mitarbeiter darauf hin, damit sie auch zur Arbeit kommen können.
  • Für die Bäckergastronomie und die Cafés gilt:

    • Ab einer Hospitalisierungsinzidenz von 3 im jeweiligen Bundesland gilt für die Gastronomie 2G. Ungeimpfte dürfen auch mit negativem Test nicht bewirtet werden.
      (Diesen Wert haben derzeit 11 Bundesländer überschritten.)
    • Ab einer Hospitalisierungsinzidenz von 6 gilt 2G+. Ungeimpfte dürfen auch mit negativem Test nicht bewirtet werden und die Geimpften und Genesenen benötigen zusätzlich ein negatives Testergebnis.
      (Diesen Wert haben derzeit 3 Bundesländer überschritten, 2 Bundesländer stehen kurz davor.)
    • Ab einer Hospitalisierungsinzidenz von 9 sollen die Länder weitere einschneidende Maßnahmen beschließen. Es wurde nichts Konkretes vereinbart, man muss aber damit rechnen, dass dann auch Geimpfte und Genesene betroffen sind.
      (Diesen Wert haben derzeit 2 Bundesländer überschritten, 1 Land steht kurz davor.)
    • Für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sollen Ausnahmen gelten.
    • Der Gastwirt ist verpflichtet, die Einhaltung der Regeln streng zu kontrollieren. Die Bußgeldrahmen sollen ausgeschöpft werden. Es wird mehr Kontrollen geben. Bereits in der Vergangenheit wurden Restaurants und Cafés nach unvollständigen Kontrollen geschlossen.

  • Die kostenlosen Bürgertests werden wieder eingeführt.

Die für Ihr Bundesland geltende Hospitalisierungsinzidenz können Sie den täglichen Situationsberichten des RKI entnehmen (Tabelle auf der zweiten Seite).

Stand: 19. November 2021