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Energiewende

Mit der Energiewende hat Deutschland seine Energiepolitik vollkommen neu ausgerichtet. Die Energiewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die von allen gesellschaftlichen Gruppen gleichermaßen getragen werden muss. Die derzeitige Fassung des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) steht dem allerdings weiterhin entgegen und bedarf einer dringenden, grundlegenden Überarbeitung.

Energiewende

Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG)

Die bisherigen Entscheidungen, Maßnahmen und Anpassungen der Politik hinsichtlich des EEG (EEG-Umlage, Subventionen etc.) belasten den Mittelstand und die Verbraucher weiterhin einseitig und führen zu einer Wettbewerbsverzerrung am Markt. Vor allem die zusätzlichen Kosten über die stetig steigende EEG-Umlage stellen sowohl für Privathaushalte, als auch für den Mittelstand eine schwere Belastung dar.

EEG-Novelle 2016: Enttäuschung für die Bäckereibetriebe

Die aktuell beschlossene Novelle des EEG regelt vor allem den neuen Fördermechanismus für Ökostrom. Ab 2017 wird  von festgelegten Garantiepreisen auf wettbewerbliche Ausschreibungen umgestellt. Die Idee: Die geringsten Subventionsforderungen erhalten den Zuschlag. Am 8. Juli wurde das Gesetz beschlossen.

Das neue EEG ist eine herbe Enttäuschung für die Innungsbäcker in Deutschland. Denn die Maßnahmen gehen nicht weit genug. Anders als erwartet bringt die Reform nicht die geforderte Entlastung mit sich. Diese Umstellung der Förderung wird zwar eine Senkung der zukünftigen Kosten für die Subventionen bedeuten, aber Betriebe und Verbraucher werden dadurch voraussichtlich nicht entlastet. Ein Großteil der Finanzierung der Energiewende über die EEG-Umlage lastete in den letzten Jahren vorrangig auf den Schultern des Mittelstandes und der Verbraucher. Es wird Zeit, dass der Staat für eine reale Entlastung sorgt und zumindest teilweise auf Mittel des Bundes zurückgreift. Die Ergebnisse der aktuellen Steuerschätzung zeigen, dass Spielraum hierfür durchaus besteht.

Der Zentralverband verlangt eine Reduzierung der EEG-Umlage und damit verbunden eine reale Entlastung für die nicht befreiten Verbraucher und Betriebe. Zudem fordert er dringend die Beseitigung der Wettbewerbsverzerrungen durch die besondere Ausgleichsregelung.

Seminar: Energieeinsparung in der Bäckerei – Energiemanagement

Da Energiesparen für Betriebe ein wichtiger Faktor ist, um Kosten zu reduzieren, bietet die Akademie Weinheim im September ein 2-Tagesseminar zu diesem Thema an. In dem Seminar werden wichtige Details zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen, interessante Tipps und Tricks zur Energieeinsparung sowie die praktische Umsetzung eines Energiemanagementsystems thematisiert. Weitere Details zur Veranstaltung und die Anmeldung zum Seminar finden Sie unter folgendem Link:

Zum Seminar

     

Fristen des novellierten Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)

Der Gesetzgeber verpflichtet im EDL-G alle Nicht-KMUs (siehe Definition), die zum Stichtag 05.12.2015 kein Energieaudits nach DIN EN 16247-1 durchgeführt haben, spätestens bis zum 31. Dezember 2016 eine Zertifizierung nach ISO 50001 durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle nachzuweisen. Dies gilt auch für kleine und mittlere Unternehmen, die mehrheitlich im Besitz eines Nicht- KMUs sind. Sollte die Verpflichtung zur Auditierung bzw. Zertifizierung nach EDL-G noch nicht erfüllt sein, empfiehlt es sich, rechtzeitig den Kontakt zu einem Experten zu suchen (z.B. ZDH-ZERT), um den gesetzlichen Anforderungen fristgerecht entsprechen zu können.

Leitfaden zur Einführung und Umsetzung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 im Bäckerhandwerk

Energiesparen gehört mittlerweile für jeden Bäcker und Konditor zum Geschäftsalltag. Aus diesem Grund hat der Zentralverband in Zusammenarbeit mit ZDH-ZERT e.V. und der emsol Energiemanagement GmbH einen Energieleitfaden und eine Musterdokumentation nach DIN EN ISO 50001 entwickelt, die bei der Einführung eines Energiemanagementsystems unterstützen sollen. Darüber hinaus werden aber auch wertvolle Tipps und Energiesparmaßnahmen für mittelständische und großen Handwerksbetrieben aufgeführt und erläutert, die aus einer Workshopreihe mit mehreren großen Betrieben gewonnen werden konnten. Die komplette Musterdokumentation kann über den Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. für € 450,00 € erworben werden. Dazu bedienen Sie sich bitte dem Bestellformular am Ende dieser Seite. Jede Bäckerei kann allein durch die Maßnahmen, die dort aufgezeigt werden, so viel Energie sparen, dass sich die Investition relativ schnell amortisiert. Folgende Leistungen sind inklusive:

  • Kompletter Leitfaden
  • Checklisten für die Dokumentation
  • Excel-Tool für die Energieplanung
  • Unterlagen für ein Energiemanagement-Handbuch
  • Auf Wunsch: kostenlose telefonische Beratung durch den Experten Herrn Therburg (1 Stunde)

Um sich im Vorwege einen Eindruck über den Leitfaden verschaffen zu können, bieten wir einen Auszug zum Download an (siehe unten).

Informationen zum Energiemanagementsystem

Einführung eines Energiemanagementsystems

Mit der Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 steht eine neue Herausforderung an, deren Umsetzung erneut sprichwörtlich Energie und Ressourcen kostet. Allerdings bieten sich durch die Einführung auch diverse Chancen. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass sich zum Teil erheblich Einsparpotenziale erschließen lassen. Es sind konkrete Effizienzsteigerungen von bis zu 30 % erzielt worden. Dabei deutet dies keinesfalls darauf, dass bislang nicht gut gearbeitet wurde. Vielmehr ist im Alltagsstress nicht immer die Zeit dafür, sich um alles zu kümmern. Nach den bisherigen Erfahrungen konnten nahezu alle Betriebe von der Einführung eines Energiemanagementsystems profitieren. Daher sollte der Druck durch den Gesetzgeber als Anreiz genutzt werden, den Betrieb zu optimieren, um letztendlich wieder mehr Zeit für das Backen zu haben.

Um es den Unternehmen des Bäckerhandwerks bei der Einführung des Energiemanagementsystems nach ISO 50001 so einfach wie möglich zu machen, wurden dieser praxisgerechte Leitfaden und die Musterdokumentation entwickelt. Den teilnehmenden Unternehmen, die maßgeblich bei der Erstellung des Leitfadens in der o.g. Workshopreihe mitgewirkt haben, sei an dieser Stelle herzlich gedankt!


Situation / Rahmenbedingungen

Verschiedene gesetzliche Vorgaben lösten ab dem Jahr 2010 in Deutschland die Umsetzung von Energiemanagementsystemen im produzierenden Gewerbe im großen Stil aus. Insbesondere unser Bäckerhandwerk war von dieser Regelung betroffen. Im ersten Schritt wurde die Rückzahlung der sogenannten „EEG-Umlage“ im Rahmen der „Besonderen Ausgleichsregelung“ für energieintensive Unternehmen mit der Einführung von Energiemanagementsystemen verknüpft. Im zweiten Schritt wurde ab 2013 die Erstattung des sogenannten „Spitzenausgleichs“ im Rahmen der Energie- und Stromsteuergesetzgebung nur noch auf Nachweis der Einführung eines Energiemanagementsystems gewährt. Im derzeit letzten Schritt besteht im Jahr 2015 mit der Umsetzung der Energiedienstleistungsrichtlinie (EDL-G) die Pflicht für alle Nicht-KMU Unternehmen, ein Energiemanagementsystem einzuführen oder regelmäßig ein Energieaudit durchzuführen.

Damit sind nun vermutlich nahezu 100.000 Unternehmen von der Pflicht der Einführung eines Energiemanagementsystems betroffen, darunter auch einige Betriebe des Bäckerhandwerks.

Energiemanagementsystem „Fluch oder Segen“?

Die Einführung von Energiemanagementsystemen entwickelt sich derzeit zu einer bedeutenden Erfolgsgeschichte. Im großen Umfang werden in den Unternehmen Energieoptimierungs-potenziale identifiziert und umgesetzt. Dabei lernen viele Unternehmen, dass die Umsetzung des Energiemanagements nicht nur steuerliche Vorteile bringt, sondern auch auf Basis des optimierten Energieeinsatzes eine höchst wirtschaftliche Angelegenheit ist.

Die Gründe für diese Erfolgsgeschichte sind im Wesentlichen:

  • Wechsel von einer technischen zur einer organisatorischen Ausrichtung der energetischen Optimierung
  • Verankerung der energetischen Optimierung in der Geschäftsleitung mit der Vorgabe von entsprechenden Zielen
  • Bereitstellung der notwendigen finanziellen und insbesondere auch personellen Ressourcen
  • systematische Analyse und Aufbereitung der Energieverbräuche und Optimierungspotenziale
  • Motivation aller Mitarbeiter im Unternehmen, sich aktiv an der Erreichung der Energieziele zu beteiligen.

Die Basis für die „Erfolgsgeschichte Energiemanagement“ wurde durch die Einführung der Norm DIN EN ISO 50001:2011 bzw. dessen Vorläufer DIN EN 16001:2009 gelegt.

Kontinuierliche Verbesserung im Unternehmen

In der Vergangenheit wurde das Thema Energieeffizienz im Wesentlichen als eine technologische Problemstellung erachtet. Im Unterschied zu bisherigen Ansätzen richtet sich die Norm ISO 50001 insbesondere darauf aus, den organisatorischen Rahmen zur Optimierung der Energieeffizienz zu schaffen. Es werden klare Ziele vereinbart, Verantwortlichkeiten präzise definiert, Ressourcen bereitgestellt, der Energieeinsatz im Unternehmen transparent gemacht, Potenziale identifiziert und Aktionspläne erstellt. Über Motivations- und Informationsprozesse werden die Mitarbeiter animiert, sich aktiv am Ziel der Verbesserung der energetischen Leistung zu beteiligen. Darüber hinaus wird durch einen obligatorischen Überwachungszyklus gewährleistet, dass die Ergebnisse und Fortschritte des Energiemanagement-Systems (EnMS) laufend bewertet werden. Mindestens einmal im Jahr werden die Zielerreichung und die Fortschritte des EnMS im Management-Review mit der Geschäftsführung diskutiert und Anpassungen beschlossen, um das EnMS neu auf eine optimale Struktur auszurichten. So wird ein Prozess eingerichtet, der dafür sorgt, dass sich die Energieeffizienz kontinuierlich verbessert (KVP). Die Einführung eines EnMS ist deshalb auch ein Prozess, der sich über Jahre weiterentwickelt und nicht mit der Zertifizierung endet.

Ansprechpartner Zentralverband

Mathias Meinke

Informationsstelle für Unternehmensführung*

Schwerpunkt Betriebswirtschaft

Tel.: +49 (0) 30-206455-39
Fax: +49 (0) 30-206455-40
E-Mail: meinke@baeckerhandwerk.de
Internet: www.baeckerhandwerk.de

Heino Scharfscheer

Informationsstelle für Unternehmensführung*

Schwerpunkt Betriebstechnik

Tel.: +49 (0) 6201-107-241
Fax: +49 (0) 6201-182579
E-Mail: scharfscheer@baeckerhandwerk.de
Internet: www.baeckerhandwerk.de

*Gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

Ansprechpartner ZDH-ZERT GmbH

Peter Löpp

Leiter der Zertifizierungsstelle

Tel.: +49 (0) 228 / 98524 - 0
Fax: +49 (0) 228 / 98524 - 11
E-Mail: loepp@zdh-zert.de
Internet: www.zdh-zert.de

Ansprechpartner emsol Energiemanagement GmbH

Ingo Therburg

Tel.: +49 (0) 6033-9242830
Fax: +49 (0) 6033-9242856
E-Mail: i.therburg@emsol-energiemanagement.de

 

Änderung des Strom- und Energiesteuergesetzes

Mit dem Gesetz zur Änderung des Strom- und Energiesteuergesetzes zum 01.01.2013 sind wesentliche Steuervergünstigungen für Betriebe neu geregelt worden. Der Anspruch auf Rückerstattung der Strom- und Energiesteuer nach § 9b StromStG und § 54 EnergieStG hat sich dabei nicht verändert.

Unternehmen, die allerdings die Rückerstattung des sog. Spitzenausgleichs nach § 10 StromStG und § 55 EnergieStG in Anspruch nehmen wollen, müssen zukünftig als Voraussetzung einen Beitrag zur Energieeinsparung leisten.

Große Unternehmen müssen ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystems nach EMAS  einführen. Kleine und mittlere Unternehmen können auch auf ein alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz zurückgreifen.

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