Energiewende
Mit der Energiewende hat Deutschland seine Energiepolitik vollkommen neu ausgerichtet. Die Energiewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die von allen gesellschaftlichen Gruppen gleichermaßen getragen werden muss. Die derzeitige Fassung des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) steht dem allerdings weiterhin entgegen und bedarf einer dringenden, grundlegenden Überarbeitung.

Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG)
Die bisherigen Entscheidungen, Maßnahmen und Anpassungen der Politik hinsichtlich des EEG (EEG-Umlage, Subventionen etc.) belasten den Mittelstand und die Verbraucher weiterhin einseitig und führen zu einer Wettbewerbsverzerrung am Markt. Vor allem die zusätzlichen Kosten über die stetig steigende EEG-Umlage stellen sowohl für Privathaushalte, als auch für den Mittelstand eine schwere Belastung dar.
EEG-Novelle 2016: Enttäuschung für die Bäckereibetriebe
Die aktuell beschlossene Novelle des EEG regelt vor allem den neuen Fördermechanismus für Ökostrom. Ab 2017 wird von festgelegten Garantiepreisen auf wettbewerbliche Ausschreibungen umgestellt. Die Idee: Die geringsten Subventionsforderungen erhalten den Zuschlag. Am 8. Juli wurde das Gesetz beschlossen.
Das neue EEG ist eine herbe Enttäuschung für die Innungsbäcker in Deutschland. Denn die Maßnahmen gehen nicht weit genug. Anders als erwartet bringt die Reform nicht die geforderte Entlastung mit sich. Diese Umstellung der Förderung wird zwar eine Senkung der zukünftigen Kosten für die Subventionen bedeuten, aber Betriebe und Verbraucher werden dadurch voraussichtlich nicht entlastet. Ein Großteil der Finanzierung der Energiewende über die EEG-Umlage lastete in den letzten Jahren vorrangig auf den Schultern des Mittelstandes und der Verbraucher. Es wird Zeit, dass der Staat für eine reale Entlastung sorgt und zumindest teilweise auf Mittel des Bundes zurückgreift. Die Ergebnisse der aktuellen Steuerschätzung zeigen, dass Spielraum hierfür durchaus besteht.
Der Zentralverband verlangt eine Reduzierung der EEG-Umlage und damit verbunden eine reale Entlastung für die nicht befreiten Verbraucher und Betriebe. Zudem fordert er dringend die Beseitigung der Wettbewerbsverzerrungen durch die besondere Ausgleichsregelung.
Seminar: Energieeinsparung in der Bäckerei – Energiemanagement
Da Energiesparen für Betriebe ein wichtiger Faktor ist, um Kosten zu reduzieren, bietet die Akademie Weinheim im September ein 2-Tagesseminar zu diesem Thema an. In dem Seminar werden wichtige Details zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen, interessante Tipps und Tricks zur Energieeinsparung sowie die praktische Umsetzung eines Energiemanagementsystems thematisiert. Weitere Details zur Veranstaltung und die Anmeldung zum Seminar finden Sie unter folgendem Link:
Fristen des novellierten Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)
Der Gesetzgeber verpflichtet im EDL-G alle Nicht-KMUs (siehe Definition), die zum Stichtag 05.12.2015 kein Energieaudits nach DIN EN 16247-1 durchgeführt haben, spätestens bis zum 31. Dezember 2016 eine Zertifizierung nach ISO 50001 durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle nachzuweisen. Dies gilt auch für kleine und mittlere Unternehmen, die mehrheitlich im Besitz eines Nicht- KMUs sind. Sollte die Verpflichtung zur Auditierung bzw. Zertifizierung nach EDL-G noch nicht erfüllt sein, empfiehlt es sich, rechtzeitig den Kontakt zu einem Experten zu suchen (z.B. ZDH-ZERT), um den gesetzlichen Anforderungen fristgerecht entsprechen zu können.
Leitfaden zur Einführung und Umsetzung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 im Bäckerhandwerk
Energiesparen gehört mittlerweile für jeden Bäcker und Konditor zum Geschäftsalltag. Aus diesem Grund hat der Zentralverband in Zusammenarbeit mit ZDH-ZERT e.V. und der emsol Energiemanagement GmbH einen Energieleitfaden und eine Musterdokumentation nach DIN EN ISO 50001 entwickelt, die bei der Einführung eines Energiemanagementsystems unterstützen sollen. Darüber hinaus werden aber auch wertvolle Tipps und Energiesparmaßnahmen für mittelständische und großen Handwerksbetrieben aufgeführt und erläutert, die aus einer Workshopreihe mit mehreren großen Betrieben gewonnen werden konnten. Die komplette Musterdokumentation kann über den Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. für € 450,00 € erworben werden. Dazu bedienen Sie sich bitte dem Bestellformular am Ende dieser Seite. Jede Bäckerei kann allein durch die Maßnahmen, die dort aufgezeigt werden, so viel Energie sparen, dass sich die Investition relativ schnell amortisiert. Folgende Leistungen sind inklusive:
- Kompletter Leitfaden
- Checklisten für die Dokumentation
- Excel-Tool für die Energieplanung
- Unterlagen für ein Energiemanagement-Handbuch
- Auf Wunsch: kostenlose telefonische Beratung durch den Experten Herrn Therburg (1 Stunde)
Um sich im Vorwege einen Eindruck über den Leitfaden verschaffen zu können, bieten wir einen Auszug zum Download an (siehe unten).
Änderung des Strom- und Energiesteuergesetzes
Mit dem Gesetz zur Änderung des Strom- und Energiesteuergesetzes zum 01.01.2013 sind wesentliche Steuervergünstigungen für Betriebe neu geregelt worden. Der Anspruch auf Rückerstattung der Strom- und Energiesteuer nach § 9b StromStG und § 54 EnergieStG hat sich dabei nicht verändert.
Unternehmen, die allerdings die Rückerstattung des sog. Spitzenausgleichs nach § 10 StromStG und § 55 EnergieStG in Anspruch nehmen wollen, müssen zukünftig als Voraussetzung einen Beitrag zur Energieeinsparung leisten.
Große Unternehmen müssen ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystems nach EMAS einführen. Kleine und mittlere Unternehmen können auch auf ein alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz zurückgreifen.