Suchbegriff eingeben

Bäcker oder Bäckergehilfe mit Berufserfahrung (m/w/d) in Vollzeit

Bäcker/-in

Kirrweiler (Pfalz) | Ab sofort

Hammermühle GmbH – Der Spezialist für glutenfreie und eiweißarme Ernährung
In der hauseigenen Bäckerei, die ausschließlich glutenfrei produziert, werden täglich über 20 Sorten Frischbrote sowie haltbare Brote, Pizzaböden und Kuchen hergestellt.

Wir suchen ab sofort

einen Bäcker (m/w/d) oder Bäckergehilfe in Vollzeit in Vollzeit 40 Stunden/Woche.

Arbeitszeiten: Mo, Di, Mi, Fr ab 6.00 Uhr; Do ab 3.00 Uhr; Wochenende frei.

Ihre Aufgaben: Herstellung von glutenfreien Backwaren, Verantwortliche Bedienung unseres Maschinenparks, Teamorientierte Produktion hochqualitativer Produkte

Ihr Profil:

- abgeschlossene Ausbildung im Bereich Bäcker/Konditor;
- alternativ auch gerne Bäckergehilfe mit Berufserfahrung
- Selbständiges und handwerkliches Arbeiten, Interesse an handwerklicher und natürlicher Lebensmittelproduktion

Wir bieten Ihnen ein nettes familiäres Team, sowie jeden Monat ein Teamlunch mit allen Kollegen. Faire und leistungsgerechte Bezahlung je nach Qualifikation.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich schriftlich oder per E-Mail (jobs@hammermuehle.de)

Hammermühle GmbH
z. Hd. Frau Wenz
Hauptstr. 181
67489 Kirrweiler (Pfalz)

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Angebot 158830

Bäcker oder Bäckergehilfe mit Berufserfahrung (m/w/d) in Vollzeit

Ganz unkompliziert ohne Bewerbungsmappe bewerben...

* Bitte alle markierten Felder ausfüllen.

Unsere Bäckerei erhebt Ihre Daten zum Zweck der Durchführung des Bewerbungsverfahrens. Die Datenverarbeitung beruht auf Artikel 6 Abs.1 f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist, das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten jederzeit zu widersprechen, Auskunft der über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.