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23. September 2020

ZV fordert Politikwende bei der Energiewende

Als stromintensives Handwerk sind die Bäcker von der EEG-Umlage besonders stark betroffen. Sie genießen keine Privilegien wie die Großbäcker, die teilweise von der EEG-Umlage befreit sind.

Berlin, 23. September 2020 – Die heute von der Bundesregierung vorgelegte Novelle des Erneuerbare Energie Gesetz (EEG) muss aus Sicht des Bäckerhandwerks dringend nachgebessert werden: Die EEG-Umlage belastet das Bäckerhandwerk auch künftig weit über Gebühr und beseitigt nicht die Wettbewerbsverzerrung im hart umkämpften Markt um Brot und Backwaren. Die Finanzierung der Energiewende muss solidarisch geändert werden und aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.

Das Bundeskabinett hat heute die Novelle des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) verabschiedet. Danach soll der Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter stark gefördert werden, um im Jahr 2030 mindestens 65 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. „Das Ziel ist zwar richtig, aber der Weg dahin falsch“, kritisiert Michael Wippler, Präsident des Zentralverbandes. „Die in der EEG-Novelle vorgesehene Dämpfung der Umlagekosten geht bei Weitem nicht weit genug und ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, ist Wippler überzeugt. Die Schmerzgrenze bei den Kosten der EEG- und anderer energiewendebedingter Umlagen für das stromintensive Bäckerhandwerk sei erreicht. Die immensen Kosten schwächen die Investitionskraft der mittelständisch geprägten Unternehmen, die durch Corona-Pandemie zuletzt stark gebeutelt wurden. Diese hohen Energiekosten könnten aufgrund des starken Wettbewerbs kaum weitergegeben werden. „Die EEG-Umlage, also letztlich die Finanzierung der Energiewende, muss daher auf breitere Schultern verteilt werden und künftig über den Bundeshaushalt finanziert werden“, fordert Wippler. „Wir brauchen endlich eine Politikwende für die Energiewende. Es kann nicht sein, dass die Energiewende weiter einseitig vom deutschen Mittelstand und den Verbrauchern gezahlt wird“, bringt Wippler es auf den Punkt.

Ein weiterer Kritikpunkt: Die Novelle des EEG hält an der Wettbewerbsverzerrung im Backwarenmarkt fest. In der Vergangenheit waren mehrere Brotfabriken, die den Handel und damit die direkte Konkurrenz der Handwerksbäcker mit tiefgekühlten Backwaren zum Aufbacken beliefern, durch die besondere Ausgleichsregelung von der EEG-Umlage teils befreit. Der Gesetzentwurf will diese Regelung verfestigen. „Das ist völlig inakzeptabel und ein Schlag für das mittelständisch geprägte Bäckerhandwerk. Solange Großbäcker von den Kosten der Energiewende befreit sind und günstigere Produktionsbedingungen haben, zahlen die Handwerksbäcker drauf“, meint Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes. „Es trifft auf großes Unverständnis bei den mittelständischen Handwerksbäckern, dass sie mit ihrer EEG-Umlage die Teigrohlinge der Industrie subventionieren“, so Schneider weiter. „Die EEG-Novelle muss in diesem Punkt dringend nachgebessert und die unfaire Wettbewerbsverzerrung auf Kosten der Handwerksbäcker beendet werden“, fordert Schneider. Der Verband werde im nun anstehenden parlamentarischen Verfahren seine Positionen erneut deutlich machen und sich für spürbare Erleichterungen für seine Handwerksbetriebe stark machen.

Pressekontakt:

Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
Susan Hasse
Tel: (030) 20 64 55-42
E-Mail: presse@baeckerhandwerk.de
Internet: www.baeckerhandwerk.de