Direkt zur Hauptnavigation dem Inhalt oder zum Seitenfuß.

News

16. Juni 2022

Versprochen, nicht geliefert: Heil verhindert Bürokratieabbau und Digitalisierung im Arbeitsvertragsrecht

Berlin, 16. Juni 2022. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. fordert weniger Bürokratie im Arbeitsrecht. Arbeitsverträge müssen in Zeiten der Digitalisierung und Flexibilisierung von Jobs auch per E-Mail übermittelt werden können. Der Bundestag soll den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Arbeitsbedingungenrichtlinie entsprechend anpassen und die digitale Textform für Arbeitsverträge ermöglichen.

Die deutsche Wirtschaft und auch das Deutsche Bäckerhandwerk stehen derzeit aufgrund der Energie- und Rohstoffkrise stark unter Druck. Vor allem die überzogene Bürokratie ist für viele Betriebe zum echten Hemmschuh geworden. Die Ampel-Koalition hat weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung versprochen, lässt aber ihren Worten keine Taten folgen. Klare Chancen werden nicht erkannt und ergriffen. Jüngstes Beispiel: Arbeitsminister Hubertus Heil verhindert mit seinem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen (BT. Drs. 20/1636), dass Arbeitsverträge und andere wesentliche Vertragsbedingungen künftig digital statt in Papierform möglich sind. „Der Gesetzentwurf schießt über das Ziel hinaus. Statt wie versprochen die Richtlinie 1:1 ins deutsche Recht umzusetzen, werden erneut durch die Hintertür die Vorgaben der EU-Richtlinie verschärft. So etwa bei den künftig vorgeschriebenen Angaben zu Ruhepausen oder der Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Es ist zudem nicht nachvollziehbar, warum der deutsche Gesetzentwurf die im Europarecht ausdrücklich eingeräumten Möglichkeit des digitalen Versands ignoriert. In Zeiten der Digitalisierung und Flexibilisierung der Arbeitswelt unglaublich“, kritisiert Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. Die ausschließliche Vorgabe der Schriftform für Arbeitsverträge und andere wesentliche Vertragsbedingungen sei unnötige Bürokratie und sollte entfallen, fordert Schneider daher.

Stattdessen bringt der Gesetzentwurf neue, zusätzliche Bürokratie für die Betriebe mit sich: Erheblicher Anpassungsbedarf bei der Neuerstellung und Änderung von Arbeitsverträgen ist die Folge. Künftig müssten deutlich mehr Vertragsinhalte in Papierform niedergelegt werden. Das widerspricht dem Wunsch von Unternehmen und Beschäftigten, Arbeitsbeziehungen stärker zu digitalisieren. Für jeden Verstoß droht Arbeitgebern zukünftig sogar ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro, wenn diese nicht die wesentlichen Vertragsbedingungen in Papierform zur Verfügung stellen.

„In der aktuellen Situation benötigen insbesondere die klein- und mittelständischen Unternehmen dringend spürbare Entlastungen – beispielsweise indem die Digitalisierung des Arbeitsvertragsrechts ermöglicht und so den Anforderungen der modernen Arbeitswelt gerecht wird. Das Digitalisierungsverbot für Arbeitsverträge und andere wesentliche Vertragsbedingungen muss daher abgeschafft werden“, resümiert Daniel Schneider.

Pressekontakt:

Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
Susan Hasse
Tel: (030) 20 64 55-42
E-Mail: presse@baeckerhandwerk.de
Internet: www.baeckerhandwerk.de