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22. Dezember 2020

Mehr Geld für Azubis im Bäckerhandwerk: Neuabschluss des Tarifvertrages über Ausbildungsvergütungen

Große Freude: Ab dem 1. März 2021 steigen die Vergütungen für alle Ausbildungsjahre des Bäckerhandwerks.

Berlin/Hamburg, 22. Dezember 2020. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) haben einen neuen Tarifvertrag für Auszubildende des Bäckerhandwerks abgeschlossen. Die Vergütungen steigen ab 1. März 2021 für alle Ausbildungsjahre.

Die Sozialpartner des Bäckerhandwerks bekennen sich gerade in der aktuellen Coronavirus-Pandemie zu ihrer Verantwortung für die Fachkräftesicherung: Die NGG und der Zentralverband einigten sich auf einen neuen Tarifvertrag, der eine Steigerung der Ausbildungsvergütungen vorsieht. Dabei haben die Tarifparteien Verantwortung und Kompromissbereitschaft bewiesen. „Der Neuabschluss des Tarifvertrages für die Auszubildenden ist in mehrfacher Hinsicht ein wichtiges Signal“, so Michael Wippler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks. „Wir haben einen Kompromiss erzielt, der in der Corona-Pandemie zum einen unsere Wertschätzung gegenüber den Auszubildenden ausdrückt und gleichzeitig den vielerorts schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gerecht wird. Gerade in Zeiten der Corona-Krise, die in vielen Bäckerei-Betrieben zu herben Umsatzeinbrüchen führt, ist es wichtig, Unternehmen nicht über Gebühr zu belasten.“ Nur so bestehe weiterhin eine hohe Bereitschaft auszubilden.

„Auch die Auszubildenden leisten ihren Anteil, die Branche durch die schwierige Zeit der Pandemie zu bringen. Um ihren Einsatz zu honorieren und gute Ausbildungsbedingungen zu schaffen, ist es wichtig, dass die Ausbildungsvergütungen steigen. Für die Zeit nach der Pandemie und die Zukunft des Bäckerhandwerks mit ausreichend Fachkräften müssen heute die Grundlagen gelegt werden“, ergänzt Freddy Adjan, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten.

„Die Ausbildung im Betrieb ist und bleibt der Königsweg der Fachkräftesicherung. Wir appellieren daher an alle Bäckereibetriebe, auch in der Coronavirus-Pandemie in der Ausbildung nicht nachzulassen. Ausbilden, ausbilden, ausbilden muss die Devise des Bäckerhandwerks lauten“, betonen Michael Wippler und Freddy Adjan.

Die Tarifvertragsparteien haben sich auf folgende Ausbildungsvergütungen geeinigt:

Ab 1. März 2021:

Im 1. Ausbildungsjahr + 30 Euro auf                     645 Euro monatlich brutto,

im 2. Ausbildungsjahr + 20 Euro auf                     720 Euro monatlich brutto,

im 3. Ausbildungsjahr + 30 Euro auf                     850 Euro monatlich brutto.

 

Ab 1. Februar 2022:

Im 1. Ausbildungsjahr + 35 Euro auf                    680 Euro monatlich brutto,

im 2. Ausbildungsjahr + 35 Euro auf                    755 Euro monatlich brutto,

im 3. Ausbildungsjahr + 35 Euro auf                    885 Euro monatlich brutto.

 

Der neue Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. März 2021 in Kraft. Bis dahin bleibt der bisherige Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen für Auszubildende (Lehrlinge) des Bäckerhandwerks vom 22. Juni 2018 bestehen. Der neue Tarifvertrag kann erstmals zum 31. Januar 2023 gekündigt werden.

Im Bäckerhandwerk gibt es mehr als 3.000 Ausbildungsbetriebe, die rund 14.800 jungen Menschen (Stand 2019) einen Ausbildungsplatz bieten.

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks wird gemeinsam mit der Gewerkschaft NGG beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beantragen, den Tarifvertrag zum 1. März 2021 für allgemeinverbindlich zu erklären.

 

Pressekontakt:

Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
Susan Hasse
Tel: (030) 20 64 55-42
E-Mail: presse@baeckerhandwerk.de
Internet: www.baeckerhandwerk.de