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07. Juli 2008

Bundesregierung plant millionenschwere Belastungen für das Bäckerhandwerk

Berlin, 7. Juli 2008. Die Bundesregierung plant unter der Überschrift "Aktionsprogramm für Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt" neue bürokratische Belastungen, die allein die Betriebe des Bäckerhandwerks bis zu 360 Millionen Euro kosten würden. Die von Bundesarbeits- und -finanzministerium erdachten Maßnahmen sollen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in angeblich besonders schwarzarbeitsgeneigten Wirtschaftszweigen bekämpfen. Tatsächlich gefährden sie tausende legaler Arbeitsplätze und die Existenz hunderter Unternehmen im Bäckerhandwerk. Nicht zuletzt wird durch den unglücklich gewählten Titel der Eindruck erweckt, dass Millionen deutscher Arbeitnehmer und Unternehmen in einem Arbeitsmarkt tätig sind, der von Unrecht und Unordnung geprägt ist.

Peter Becker, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks erklärt hierzu: "Wenn die Bundesregierung durch einen semantischen Trick öffentlich den Eindruck zu erwecken versucht, Unternehmen und Arbeitnehmer befänden sich in einem rechtlos-chaotischen Durcheinander, so trägt sie die Verantwortung dafür, wie mit den von ihr in die Welt gesetzten Begriffen die Wirklichkeit verzerrt werden kann."

Aus einem Bündel überflüssiger Regulierungsvorschläge greifen wir nur drei heraus:

1.   
Mit dem "Zweiten Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuches Viertes Buch und anderer Gesetze" soll die Zahl der Branchen, in denen Ausweise mitgeführt werden müssen, erheblich ausgeweitet werden. Bisher galt eine Pflicht zur Mitführung von Sozialversicherungsausweisen im Wesentlichen nur im Bau- sowie im Gastronomie- und Beherbergungsgewerbe. Ohne erkennbaren Grund soll dieser Kreis erheblich erweitert werden. Verstöße können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.

Es ist nicht nachzuvollziehen, dass ausgerechnet das Bäckerhandwerk zu den besonders schwarzarbeitsgeneigten Gewerbezweigen gehören soll. Das Statistische Bundesamt weist für das vergangene Jahr eine deutliche Steigerung der Beschäftigtenzahl auf über 285.000 und fast 37.000 Auszubildende auf. Diese Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Der Anspruch unseres Bäckerhandwerks an die fachliche Kompetenz seiner Mitarbeiter lässt sich mit Schwarzarbeit nicht vereinbaren.

2.   
Zukünftig sollen Arbeitsverhältnisse noch vor Aufnahme der Beschäftigung an die Deutsche Rentenversicherung gemeldet werden. Diese Pflicht wird legale Arbeit weiter erschweren und teilweise sogar unmöglich machen.

Gerade bei kleineren Betrieben werden freie Arbeitsplätze oft sehr kurzfristig neu besetzt. Unsere Betriebe haben kein Verständnis dafür, wenn sie künftig einen nach langer Suche gefundenen Mitarbeiter nicht sofort beschäftigen können. Bewerber werden kein Verständnis dafür haben, dass der Gesetzgeber ihrem Arbeitgeber geradezu verbietet, eine angebotene Stelle sofort zu besetzen. Konsequenz wird eher mehr als weniger illegale Beschäftigung sein; gerade zum Nachteil der Arbeitnehmer. Die beabsichtigte Regelung geht daher vollständig fehl.

3. 
Die geplanten Anforderungen an Registrierkassen werden die Betriebe des Bäckerhandwerks ohne Not mit Kosten für Neuanschaffungen in Höhe von bis zu 360 Millionen Euro belasten. Für das gesamte Lebensmittelhandwerk werden unnötige Mehrkosten in Milliardenhöhe erwartet.

Zukünftig sollen alle verwendeten Registrierkassen manipulationssicher speichern, wer eine Buchung vorgenommen hat. Jeder Verkaufsmitarbeiter muss sich daher vor dem Registriervorgang mittels einer staatlich vergebenen Chipkarte ausweisen. Über 95 % der im Bäckerhandwerk verwendeten Registrierkassen können nicht auf diese neuen Anforderungen umgerüstet werden. Wegen der in unseren Verkaufsfilialen üblichen gleichzeitigen Bedienung mehrerer Kunden sind aber besondere Anforderungen an die Kassensysteme zu stellen. Aus diesem Grund müssen für die rund 47.000 Verkaufsfilialen und 5.000 mobilen Verkaufswagen neue Kassen zu Kosten zwischen 2.500 und 7.000 Euro je Kasse beschafft werden.

Diese Kosten werden beispielsweise die Bruttolohnsumme der derzeit 36.871 Auszubildenden im Bäckerhandwerk weit übersteigen.

Peter Becker, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks: „Der vorliegende Gesetzentwurf gefährdet die Arbeit und den Fortbestand gerade kleinerer und mittelständischer Betriebe. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind nicht nur untauglich im Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung. Es ist heute schon absehbar, dass der Entwurf zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze weniger die Schattenwirtschaft eindämmen als vielmehr für deren fruchtbare Weiterentwicklung sorgen wird.“

Dr. Eberhard Groebel, Hauptgeschäftsführer: „Die Große Koalition ist unter dem Titel „Gemeinsam für Deutschland. Mit Mut und Menschlichkeit.“ angetreten, um Bürokratie abzubauen und Berufsausbildungsmöglichkeiten für Jugendliche zu sichern. Im Gegenzug dazu wird unter dem fragwürdigen Titel „Aktionsprogramm für Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt“ ein bürokratisches Ungeheuer geschaffen, das gerade den kleinen und mittelständischen Unternehmen unseres Handwerks nicht nur die Mittel, sondern vor allem die Motivation rauben wird, nachhaltig für eine tragfähige Perspektive in der eigenen Branche zu sorgen.“

 
Pressekontakt:
Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
Präsident Peter Becker
Tel. (040) 35 905-271
Hauptgeschäftsführer Dr. Eberhard Groebel
Tel: (030) 20 64 55-0
E-Mail: zv@baeckerhandwerk.de

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Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
E-Mail: presse@baeckerhandwerk.de
Internet: www.baeckerhandwerk.de