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News

04. April 2019

Aufatmen im Handwerk: Beschluss des Europäischen Parlaments zum Digitalen Tachographen

Berlin, 04.04.2019 – Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks begrüßt den Beschluss des Europäischen Parlaments für Ausnahmen von der Pflicht zum Einbau von digitalen Tachographen für Fahrzeuge zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen. Damit konnten weitere Belastungen für das Bäckerhandwerk abgewendet werden.

In Brüssel ist ein Gesetzgebungsverfahren anhängig, in dem die Ausdehnung der Pflicht zum Einbau und Nutzung digitaler Tachographen auf Fahrzeuge zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen debattiert wurde.  Die heutige Entscheidung des Europäischen Parlaments in dem Verfahren  wertet Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer vom Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks, als Erfolg: „Mit dem Beschluss konnten wir weitere Bürokratie und Belastungen fürs Bäckerhandwerk abwenden. Wir konnten erreichen, dass die Ausdehnung der Pflicht zum Einbau von digitalen Tachographen zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen auf den grenzüberschreitenden Warentransport beschränkt ist.“ Von dieser Erweiterung sind vor allem Speditionen betroffen, das Bäckerhandwerk ist weitestgehend von der Ausweitung der Tachographenpflicht ausgenommen. „Darüber hinaus bewerten wir positiv, dass eine generelle Ausdehnung der Handwerkerausnahme auf 150 Kilometer erreicht wurde, die auch für die Handwerksbäckereien gilt“, so Schneider weiter. Die Regelungen müssen nun noch durch den Rat bestätigt werden.

Trotz der positiven Nachricht weist Schneider auf einen Wermutstropfen hin: „Das Problem, das die Handwerkerausnahme von Behörden in mehreren Bundesländern nach wie vor viel zu eng ausgelegt wird, wurde mit der vom Europäischen Parlament beschlossenen Änderung nicht aus der Welt geschafft.“ Folge: Fahrer und Betriebe des Bäckerhandwerks fallen nach Auffassung der dortigen Behörden unter die Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Schulungspflichten nach Fahrpersonalverordnung und Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz. „Wir fordern weiter eine Korrektur dieser viel zu engen Auslegung durch den Gesetzgeber. Bei Gesprächen in Brüssel mit Beamten der EU-Kommission wurde uns gesagt, dass diese enge Auslegung europarechtlich nicht geboten ist und empfohlen, in Berlin um Korrektur zu bitten. Diese könnte durch einen Anwendungserlass des Bundesverkehrsministeriums oder durch eine Klarstellung durch den Gesetzgeber erfolgen. Mit dieser Forderung haben wir uns bereits mehrfach an die Politik und die zuständigen Ministerien in Berlin gewandt und werden dies weiter tun.“

Pressekontakt:

Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
Michael Wippler, Präsident
Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer
Tel: (030) 20 64 55-0
E-Mail: presse@baeckerhandwerk.de
Internet: www.baeckerhandwerk.de