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26. März 2019

Stellungnahme zum Streit um Sonntagsöffnungszeiten: Innungen sollten das Schwert nicht gegen sich selbst richten

Berlin, 26.03.2019 – Das Oberlandesgericht München hat im Februar entschieden, dass Bäckereien in ihren Verkaufsstellen ihr gesamtes Backwarensortiment auch sonn- und feiertags ab 6 Uhr morgens ohne zeitliche Beschränkung verkaufen dürfen, sofern sie darin Sitzgelegenheiten vorhalten. Die Wettbewerbszentrale hat hiergegen Revision eingelegt. Nun entbrennt weiterer Streit in der Innungslandschaft um das Sonntagsthema.

Das Münchener Urteil zu Sonntagsöffnungszeiten spaltet die Innungsbäcker. So sind für viele Handwerksbäckereien Sonn- und Feiertage die umsatzstärksten Tage und eine Möglichkeit, sich gegen starke Konkurrenz wie Tankstellen und Discounter zu behaupten. Einige Betriebe setzen sich jedoch auch nach wie vor dafür ein, sonntags nicht zu öffnen. Laut einem Bericht in der Allgemeinen Bäcker Zeitung hat der Obermeister der Bäckerinnung Kulmbach, Ralf Groß, die Staatssekretärin für Arbeit und Soziales im Bundesarbeitsministerium Anette Kramme (SPD) zur Jahreshauptversammlung der Bäckerinnung  eingeladen und dieser seine Vorbehalte zum Thema Sonntagsverkauf geschildert. Dem Zeitungsbericht zufolge versprach diese, sich der Vorbehalte anzunehmen. Des Weiteren greift die Bäckerinnung Kulmbach öffentlich den Bayerischen Landesinnungsverband an, weil er kleinen handwerklichen Bäckereien keinen Rückhalt mehr biete, und droht weiter mit dem Austritt aus dem Landesinnungsverband. Der Zentralverband, bei dem sich die Bäckerinnung Kulmbach bislang nicht zu diesem Thema gemeldet hat, weist diese Kritik als Vertretung von Innungsbäckern jeglicher Größenordnung zurück.

„Von Berlin aus ist es schwer zu ertragen, wie sehr sich das Bäckerhandwerk selbst schaden kann“, kommentiert Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer vom Zentralverband. „Wir mussten in der Vergangenheit zur Kenntnis nehmen, wie Tankstellen, Bahnhofssupermärkte und Co. 365 Tage im Jahr Industriebackwaren verkaufen. Handwerksbäckereien konnten hingegen je nach Bundesland meist drei bis fünf Stunden öffnen und mussten den Rest des Tages tatenlos zusehen, wie ihnen Marktanteile entgingen.“ Schneider weist ebenso darauf hin, dass das Recht zur Sonntagsöffnung kein Zwang sei, für viele Betriebe aber einen wichtigen Umsatzbestandteil darstelle.

Der Zentralverband distanziert sich von öffentlich geführten Diskussionen, die sich gegen die eigene Branche richten. Präsident Michael Wippler ruft daher zu einem fairen Umgang innerhalb der eigenen Reihen auf: „Meinungsverschiedenheiten darf und soll es geben, um gemeinschaftlich Diskussionen voran zu treiben. Dies sollte jedoch nicht über die Presse geschehen, sondern professionell im Rahmen des Verbandes.“

Obermeister Groß und die Bäckerinnung Kulmbach hatten sich 2018 schon einmal öffentlich gegen den Landes- und Bundesverband gewandt. Damals forderte die Bäckerinnung eine Fünf-Tage-Woche und die Schließung einer vermeintlichen Gesetzeslücke beim Thema unbezahlte Überstunden, obwohl der bayerische Manteltarifvertrag bereits eine Fünf-Tage-Woche vorsieht und das Mindestlohngesetz klare Vorgaben auch zu Überstunden macht.

Pressekontakt:

Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
Michael Wippler, Präsident
Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer
Tel: (030) 20 64 55-0
E-Mail: presse@baeckerhandwerk.de
Internet: www.baeckerhandwerk.de