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News

28. September 2005

Resolution zur Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

Berlin, 28. September 2005. Auf seiner Sitzung am 26. September 2005 hat der Vorstand des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. zum Vorziehen der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ab 2006 eine Resolution beschlossen.

"Das Vorziehen der Fälligkeit der Sozielversicherungsbeiträge ist weder zeitgemäß noch gerecht noch sozial!

Der Vorstand des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. spricht sich daher im Namen der Betriebe des Deutschen Bäckerhandwerks mit ihren etwa 275.000 Beschäftigten für ein Aufheben des Vorziehens der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge aus. ..."
Die Resolution des Zentralverbandes steht weiter unten als Download zur Verfügung.

Pressekontakt:
Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
Markus Burger
Telefon: (030) 20 64 55-0
E-Mail: zv@baeckerhandwerk.de

  
Resolution zur Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge [61 KB]

Pressekontakt:

Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
E-Mail: presse@baeckerhandwerk.de
Internet: www.baeckerhandwerk.de