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10. November 2020

Novemberhilfen: Politik lässt Bäcker im Regen stehen

Die Bäckerei-Cafés sollen bei den Novemberhilfen leer ausgehen, obwohl sie wie andere Gastronomen unter dem Lockdown leiden. Das ist ungerecht und verstößt gegen das Gleichbehandlungsgebot. Foto:Zentralverband/Shutterstock

Berlin, 10.11.2020 – Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks kritisiert eine massive Förderlücke und fordert, auch Bäckereicafés wie Restaurants bei den Novemberhilfen zu berücksichtigen. Die Bäckereien müssen gleich behandelt werden, denn die Betriebe leiden derzeit erheblich unter dem Lockdown. Sollten die Handwerksbäcker tatsächlich leer ausgehen, empfiehlt der Zentralverband, dagegen zu klagen. 

"Die von der Bundesregierung versprochenen Hilfen für den November-Lockdown müssen auch den Unternehmen des Bäckerhandwerks zugutekommen“, fordert Michael Wippler, Präsident des Deutschen Bäckerhandwerks. Die Betriebe sind mit ihren Cafés direkt von den Schließungen betroffen. Da das eigene Café- und Snackgeschäft sowie weiterhin die Belieferung von Hotels und Gaststätten als wichtige Standbeine weggebrochen sind, sehen sich viele Betriebe mit gravierenden Umsatzeinbrüchen konfrontiert. 

„Wer Bäcker wie Restaurants schließt, muss Bäcker auch wie Restaurants entschädigen. Das ist andernfalls ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz“, ergänzt Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks. „Wenn Restaurants und Hotels 75 Prozent ihres Umsatzverlustes ersetzt bekommen, muss dies ebenfalls für die Bäckergastronomie gelten. Vergleichbare Betriebskonzepte und Umsatzauswirkungen müssen von der Politik auch gleich behandelt werden, andernfalls liegt ein Verstoß gegen Artikel 3 des Grundgesetzes vor.“ Dass Cafés und andere Vor-Ort-Verzehrsmöglichkeiten beim Bäcker dem Gaststättenrecht unterliegen, ist höchstrichterlich durch ein Urteil des BGH Ende 2019 entschieden worden (Az. I ZR 44/19). Schneider: „Bereits in der vergangenen Woche haben zahlreiche Verwaltungsgerichte, wie etwa der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg und das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, festgestellt, dass der jetzige Lockdown verhältnismäßig und damit rechtens sei, weil der Schließungsschaden zumindest im Wesentlichen ausgeglichen werde (VGH Baden-Württemberg, Az. 1 S 3405/20, OVG Sachsen-Anhalt, Az. 3 R 218/20) Andersherum heißt das: Fällt eine finanzielle Kompensation der erlittenen Verluste weg, ist auch die zwangsweise Untersagung des Geschäftsbetriebes nicht gerechtfertigt.“ Der Zentralverband hat die Landesverbände und Betriebe um Unterstützung in den Ländern gebeten, um das Anliegen auch über die Landesregierungen und Bundestagsabgeordneten in ihren Wahlkreisen zu adressieren. „Wir haben die Schließungen akzeptiert, weil wir Teil der Lösung sind und die Maßnahmen für geeignet halten, das schnelle Infektionsgeschehen zu bremsen. Sollte die Politik aber an diesem entscheidenden Punkt nicht nachbessern und unsere Betriebe wirtschaftlich und finanziell den klassischen Restaurants gleichstellen, muss das Bäckerhandwerk dagegen klagen“, so Schneider.

Pressekontakt:

Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
Susan Hasse
Tel: (030) 20 64 55-42
E-Mail: presse@baeckerhandwerk.de
Internet: www.baeckerhandwerk.de