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News

16. Januar 2013

Neues Rundfunkbeitragssystem: Zentralverband des Deutsche BÀckerhandwerks e.V. weist auf Möglichkeit zur Beitragszahlung unter Vorbehalt hin

FĂŒr viele Betriebe des BĂ€ckerhandwerks bringt das neue Rundfunkbeitragssystem eine Verteuerung mit sich. Seit dem 1. Januar 2013 haben die Betriebe einen neuen Rundfunkbeitrag zu zahlen, der von der Zahl der BeschĂ€ftigten, BetriebsstĂ€tten und betrieblichen Kfz abhĂ€ngt. Vor dem Hintergrund aktueller Medienberichterstattung zu anhĂ€ngigen Klagen gegen das neue Beitragssystem weist der Verband seine Mitgliedsbetriebe auf die Möglichkeit hin, den neuen Rundfunkbeitrag ausdrĂŒcklich nur unter Vorbehalt zu zahlen.

„Sollte das Bundesverwaltungs-, Bundesverfassungsgericht oder der EuGH bei den anhĂ€ngigen Klagen zum Ergebnis kommen, dass der neue Rundfunkbeitrag rechtswidrig ist, bewahren sich die Betriebe damit eine gĂŒnstige Ausgangsposition fĂŒr eine RĂŒckforderung der bereits geleisteten BeitrĂ€ge“, so der PrĂ€sident des Zentralverbandes des Deutschen BĂ€ckerhandwerks, Peter Becker. „Diese Vorgehensweise sollte allerdings nur von Betrieben gewĂ€hlt werden, die bisher eine einfache Zahlungsaufforderung der GEZ bzw. Rundfunkanstalt erhalten haben. Geht ein Beitragsbescheid von dort zu, muss der einzelne Betrieb entscheiden, ob er innerhalb der darin bezeichneten Frist Widerspruch oder ggf. Klage einreicht“, fĂŒgt RA Amin Werner, HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer des Zentralverbandes des Deutschen BĂ€ckerhandwerks, hinzu.

Pressekontakt:

Zentralverband des Deutschen BĂ€ckerhandwerks e.V.
Michael Wippler, PrÀsident
Daniel Schneider, HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer
Tel: (030) 20 64 55-0
E-Mail: presse@baeckerhandwerk.de
Internet: www.baeckerhandwerk.de